vendredi 18 décembre 2015

Abstandsfläche Giebel Baden-Württemberg

ich mache hier einen neuen Thread auf zu unserem Bauvorhaben.

In der LBO BW steht in § 5:

5) Auf die Wandhöhe werden angerechnet...

2. die Höhe einer Giebelfläche zur Hälfte des Verhältnisses, in dem ihre tatsächliche Fläche zur gedachten Gesamtfläche einer rechteckigen Wand mit denselben Maximalabmessungen steht; die Giebelfläche beginnt an der Horizontalen durch den untersten Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut,

Die Berechnung dazu ist lt. meinem Architetken überschlägig so, dass die Höhe zwischen Traufe und First ca. zu 1/4 mit eingerechnet wird.

Höhe des Giebels: 5,40m x 0,25= 1,35 (x 0,40 =54 cm)
Abstandsfläche= 6,25 m + 1,35 m = 7,60 x 0,40 = 3,04 Grenzabstand

Um diesen Grenzabstand zu erreichen ist geplant ab dem 1. DG einen Versatz von ca. 35 cm einzubauen, womit die Räume im 1. und 2. DG dann entsprechend enger wären.

Wegen eines Erkers und dem Schnitt des Grundstückes, ist die giegelseitige Wand ohnehin an der engsten Stelle (leicht schräger Grenzverlauf) schon 2,7 Meter weg, anstatt der notwendigen 2,5 Meter.

Wie würde man die Abstandsfläche denn berechnen, wenn man den Versatz erst im 2. DG machen würde? Gilt da die gleiche Rechnung, nur eben mit 3,51 Meter weniger Giebelhöhe, da die letzten 3,51 Meter dann ja zurück versetzt wären, sprich ja nur für sich genommen die höhere Abstandsfläche auslösen würden...

Ich komme bei der Rechnung auf knapp 2,7 Meter notwendiger Abstandsfläche und eben die vorher schon festgestellten 3,04 Meter für die letzte Stufe bis zum Giebel. Kann mir jemand sagen ob das so ungefähr korrekt ist?

Oder wird bei einer Giebelwand mit Versatz anders gerechnet?


Abstandsfläche Giebel Baden-Württemberg

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