Hallo,
wem beim Lesen des Themas schon der Hammer aus der Hand fällt: ja, richtig gelesen.
Nachdem ein "Trockenbauer" als Vorarbeit es tatsächlich geschafft hat, eine GK-Platten-Verschalung mittels Schlagdübeln in die Beton- und Mauerreste eines zu Sanierungszwecken geöffneten Versorgungsschachtes hinzulegen, geht es mir darum, eine eindeutige Bestimmung zu finden, dass man das so nicht machen darf.
Dass das nicht funktionieren kann (wohlgemerkt ohne Unterkonstruktion aus Latten oder Metallprofilen) ist selbstredend, doch hier geht es darum einem beratungsresistenten Bauleiter zu zeigen, dass das so falsch ist, geschweige denn nicht befliest werden kann.
Die Platten-"konstruktion" lässt sich durchbiegen und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis der Mist umfällt.
Also an alle Freunde der DIN und der Regeln der Technik: wo steht es schön schwarz auf weiß, dass Schlagdübelbefestigung von GK-Platten bei Strafe verboten ist :)
Vielen Dank im voraus, Fliesenspezi:bounce:
wem beim Lesen des Themas schon der Hammer aus der Hand fällt: ja, richtig gelesen.
Nachdem ein "Trockenbauer" als Vorarbeit es tatsächlich geschafft hat, eine GK-Platten-Verschalung mittels Schlagdübeln in die Beton- und Mauerreste eines zu Sanierungszwecken geöffneten Versorgungsschachtes hinzulegen, geht es mir darum, eine eindeutige Bestimmung zu finden, dass man das so nicht machen darf.
Dass das nicht funktionieren kann (wohlgemerkt ohne Unterkonstruktion aus Latten oder Metallprofilen) ist selbstredend, doch hier geht es darum einem beratungsresistenten Bauleiter zu zeigen, dass das so falsch ist, geschweige denn nicht befliest werden kann.
Die Platten-"konstruktion" lässt sich durchbiegen und es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis der Mist umfällt.
Also an alle Freunde der DIN und der Regeln der Technik: wo steht es schön schwarz auf weiß, dass Schlagdübelbefestigung von GK-Platten bei Strafe verboten ist :)
Vielen Dank im voraus, Fliesenspezi:bounce:
GK-Platte mit Schlagdübeln befestigen
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire