Hallo,
wenn der Unternehmer mir eine Bürgschaft stellt, die dazu dient "die vertragsgemäße Ausführung und die vertragsgemäßen Mängelansprüche sicherzustellen", darf ich dann für einen Mangel (der bei der Abnahme angezeigt wurde) entsprechend BGB 641 (3) Geld trotzdem zurückbehalten? Vertragsgrundlage ist VOB.
Gruß
Gunnar
wenn der Unternehmer mir eine Bürgschaft stellt, die dazu dient "die vertragsgemäße Ausführung und die vertragsgemäßen Mängelansprüche sicherzustellen", darf ich dann für einen Mangel (der bei der Abnahme angezeigt wurde) entsprechend BGB 641 (3) Geld trotzdem zurückbehalten? Vertragsgrundlage ist VOB.
Gruß
Gunnar
Bürgschaft vs. BGB 641
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