dimanche 8 novembre 2015

Bauausführung unterbrochen

Hallo zusammen,

in der BauO NRW heißt es:
"Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen worden ist."

Darf man innerhalb der ersten 3 Jahre die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrechen? Oder muss man dann eine Fristverlängerung beantragen?

Danke


Bauausführung unterbrochen

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