vendredi 13 novembre 2015

Architektenkosten im Vorfeld des Grundstückskaufs

Hallo!

Mich würden 2 Fragen bzgl. Architektenkosten interessieren:

1. Folgende Konstellation: Die Stadt schreibt ein Grundstück zur Bebauung mit Mietwohnungen aus und das Grundstück soll an den Bewerber mit dem besten Konzept verkauft werden (also sog. Konzeptvergabe und nicht Verkauf an den Höchstbietenden). Die Stadt macht hierbei zahlreiche Vorgaben, die das Konzept berücksichtigen muss.

Wenn man nun als Bewerber ein Konzept einreichen möchte und dazu vorhat, ein Architekturbüro mit der Erstellung des Konzepts zu beauftragen, wie würden die Kosten für diese Konzepterstellung berechnet werden? Wäre eine solche Konzepterstellung zu sehen wie eine Vorplanung nach LPH 2 der HOAI? Ist es abwegig, dass ein Architekt ein solches Konzept kostenlos erstellt, wenn mit ihm vertraglich vereinbart wird, dass er mit der Planung (oder Planung und Ausführung) beauftragt wird, falls der Bewerber den Zuschlag für das Grundstück erhält?

2. Und eine Frage zum Mietwohnungsbau, diesmal nicht ein städtisches Grundstück, sondern ein Grundstück auf dem freien Markt:Wenn man ein Grundstück gefunden hat (jedoch noch nicht gekauft hat), welches zur Bebauung mit Mietwohnungen in Frage kommt, und zur Finanzierung (sowohl des Grundstück als auch des Baus) teilweise auf eine Bank angewiesen ist, wie wäre hier die Vorgehensweise? Man möchte ja, bevor man das konkrete Grundstück kauft, wissen: Erstens wieviel auf dem Grundstück gebaut werden darf, zweitens Die Kosten für den Bau, und drittens, ob die Bank das mitfinanziert. Und man kann ja überhaupt erst mit einer Bank über die Finanzierung sprechen, wenn man weiss, wieviel gebaut werden darf und wie hoch die Baukosten sind.
Also quasi folgende Reihenfolge: (1) Grundstück gefunden (2) Klärung des Maßes der baulichen Nutzung
(3) Baukostenschätzung (4) Gespräch mit der Bank über Finanzierung auf Grundlage der Grundstücks- und Baukostenkenntnis (5) Kauf des Grundstücks nach Finanzierungszusage der Bank
D.h. man braucht noch bevor man das Grundstück kauft, einen Architekten der für einen das Maß der baulichen Nutzung klärt (falls es hier noch fachmännsichen Klärungsbedarf mit dem Bauamt gäbe), aber der in jedem Fall die Baukosten "schätzt" (bzw. ermittelt. Mir ist bekannt, dass es unterschiedlich konkrete Stufen der Kostenschätzung/Kostenermittlung gibt, kenn mich aber nicht weiter damit aus) so dass man damit zur Bank gehen kann.
Wäre dieser Vorgang seitens des Architekten eine Vorplanung nach LPH 2? Oder welche Kosten seht ihr auf den Grundstücksinteressenten zukommen, wenn dieser (noch vor dem Kauf) zwecks Bankkespräch die Baukosten abklären lassen muss?
Auch hier hätte mich interessiert, ob der Architekt im Vorfeld zunächst ohne Kosten für den potentiellen Bauherren tätig wird, soweit mit im vertraglich vereinbart ist, dass er im Falle des Grundstückskaufes mit der Planung und/oder Ausführung beauftragt wird.

Vielleicht könnt ihr hier etwas Licht ins Dunkel bringen,
vielen Dank,
novier


Architektenkosten im Vorfeld des Grundstückskaufs

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