mercredi 21 octobre 2015

Preis je Einheit / Hausnebenkostenabrechnung / Techem

Liebes Bauexpertenforum,

ich bin zur Zeit im Clinch mit unserer Hausverwaltung und der TECHEM Service GmbH und hoffe von ein paar fachkundigen Experten ein bestätigende Meinung oder plausible Widerlegung zu erhalten.

Folgendes ist passiert:

Meine Freundin und ich haben uns eine schlüsselfertige ETW in einem 8-Einheiten MFH gekauft. Fertigstellung des MFH Ende April 2014.

Übergabe der Wohnung an uns war der 09.08.2014. Einzug war am 15.09.2014

Für 2014 haben wir nun die erste Hausnebenkostenabrechnung der Firma Techem erhalten.

Da diese sich ja meist aus "normalen 3-Satz-Rechnungen" zusammensetzt ist eine Berechnung eigentlich ja gar net so schwer.

Zu meiner Verdeutlichung, vielleicht entdeckt Ihr ja ein Denkfehler:

Gesamtkosten Aufteilung in Heizkosten und Warmwasserkosten, -> korrekt
Aufteilung Heizkosten nach qm, -> korrekt
Aufteilung Warmwasserkosten in 30% Grundkosten und 70% Verbrauch ->annehmbar und korrekt
Berechnung der Warmwasserkosten:
Die Kosten entstehen durch unsere verbrauchten Einheiten (korrekter Wert) x den Preis der Einheit.

Mit dem Preis der Einheit, bzw. dessen Berechnung, habe ich ein Problem:

Nach Abzug der Grundkosten von den Gesamtwarmwasserkosten verbleibt ein Wert von 985,46 €

Von diesem Wert wird ein Wert für ein Zeitraum 01.05-26.05.14 abgezogen (entspricht 26 Tage von 245 Gesamttagen auf Verbrauchskosten angesetzt)= 104,58 €

Der verbleibende Betrag ( 880,88€) wird durch die Gesamtkubikmeter des Hauses geteilt und somit ein Preis je Einheit festgelegt.

Dieses ist meines Erachtens in der Zuordnung nicht korrekt. Es müsste für uns meiner Meinung nach so aus sehen:

985,46€ x 101:245= 406,25 € -->nicht ansetzbar da Zeitraum bis Übergabe ETW 01.05.14-09.08.14 = 101 Tage
985,46€ x 144:245= 579,21 € --> Ausgangsgrösse für uns zur Berechnung Preis je Einheit

579,21€:124,95= 4,63353 -> 4,63353 x 22,000 = 101,94 € anstatt lt. Abrechnung 155,10 €

Mir will partout nicht in den Kopf, dass wir für die Zeit vor der Übergabe der ETW 01.05.2014-08.09.2015 etwaige dem Preis je Einheit beeinflussende Faktoren mit tragen müssen.

Die ETWs in unserem MFH wurden in 2014 zu unterschiedlichen Zeitpunkten verkauft und übergeben.
Muss dementsprechend nicht auch der Preis je Einheit je ETW variieren? (Wenn in 2015 alle vom 01.01.15-31.12.15 im jeweiligen Eigentum sind würde ich einen für jeden gleichen Preis je Einheit verstehen) Denkfehler?

PS:
Wenn z.B. vom 01.05.2015 - 30.06.2015 nur 2 ETW übergeben sind ist die Bewertung/Übertragung der Kosten beim Preis der Einheit doch viel höher als wenn 6 ETW bereits übergeben sind.

Müssten die dadurch entstehenden Differenzen vom Bauträger getragen werden, da die Wohnungen noch nicht übergeben wurden?
Oder wird den "Ersteingezogenen" dadurch mehr angelastet?

Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken, was meinen Intention zur Beanstandung ist und jemand kann mich bestätigen oder widerlegen.

Ich hoffe der Upload der Anhänge klappt

Besten Dank schonmal
Euer Muskeltier
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