Hallo liebes Bauexpertenforum,
ich habe folgende Frage an euch und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Es geht um folgende Geschichte:
Wir haben kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft. Das Haus ist von 1901 Aussen und Innen wurde beide Wohungen jedoch 2010 und 2015 kernsaniert.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten haben wir die Wohnung erworben. Das war im April 2015.
Nun war bereits eine Wohnungstür eingebaut worden (ca. März/April 2015), die unseren Wohnungsflur (allerdings offen ohne Tür zum Wohn/Essbereich) zum beheizten Treppenhaus abtrennt. Die Wohnungstür liegt direkt neben der Haupteingangstür nach draussen im Hochpaterre.
Erst nach einigen Wochen ist uns aufgefallen, dass die Tür im geschlossenen Zustand sowohl oben als auch an beiden Seiten sehr weit von der Zarge entfernt ( so dass Licht durchscheint und oben mein Finger hineinpasst). Es besteht keinerlei Kontakt zur Dichtung.
Zur Tür selbst: es handelt sich um eine Schallschutztür SK1, Klimaklasse 1. (Verbogen ist die Tür konvex zur Wohnung hin).
Der zuständige Tischler konnte die Spalten auch durch nachjustieren nicht im entferntesten verbessern und meinte zunächst er könne nichts machen, da die Industrie eine Spaltbreite von 8mm toleriere (stimmt das so?).
Wir könnten gemäss seiner Aussage auf unsere eigenen Kosten eine zusätzliche Dichtung einbauen lassen, was ca. 400 Euro (inkl. Einbau) kosten würde. Alternativ könne man auch eine Heizperiode abwarten und schauen wie sich das Problem weiter entwickle.
Meine Frage:
Sind die Aussagen des Tischlers so korrekt?
Ist die Tür als Wohnungstür in dieser Position überhaupt geeignet? Wer haftet dafür, falls diese Tür hier überhaupt nicht geeignet wäre. Der Tischler sagte uns er baue ein, was der Architekt im vorschreibe (gibt es nicht so etwas wie eine Hinweispflicht?)
Was können wir in unserer Situation tun oder was könnt ihr uns empfehlen.
Ich danke euch schon jetzt für eure Unterstützung und freue mich von euch zu hören.
Viele Grüsse
Janna
ich habe folgende Frage an euch und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann. Es geht um folgende Geschichte:
Wir haben kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft. Das Haus ist von 1901 Aussen und Innen wurde beide Wohungen jedoch 2010 und 2015 kernsaniert.
Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten haben wir die Wohnung erworben. Das war im April 2015.
Nun war bereits eine Wohnungstür eingebaut worden (ca. März/April 2015), die unseren Wohnungsflur (allerdings offen ohne Tür zum Wohn/Essbereich) zum beheizten Treppenhaus abtrennt. Die Wohnungstür liegt direkt neben der Haupteingangstür nach draussen im Hochpaterre.
Erst nach einigen Wochen ist uns aufgefallen, dass die Tür im geschlossenen Zustand sowohl oben als auch an beiden Seiten sehr weit von der Zarge entfernt ( so dass Licht durchscheint und oben mein Finger hineinpasst). Es besteht keinerlei Kontakt zur Dichtung.
Zur Tür selbst: es handelt sich um eine Schallschutztür SK1, Klimaklasse 1. (Verbogen ist die Tür konvex zur Wohnung hin).
Der zuständige Tischler konnte die Spalten auch durch nachjustieren nicht im entferntesten verbessern und meinte zunächst er könne nichts machen, da die Industrie eine Spaltbreite von 8mm toleriere (stimmt das so?).
Wir könnten gemäss seiner Aussage auf unsere eigenen Kosten eine zusätzliche Dichtung einbauen lassen, was ca. 400 Euro (inkl. Einbau) kosten würde. Alternativ könne man auch eine Heizperiode abwarten und schauen wie sich das Problem weiter entwickle.
Meine Frage:
Sind die Aussagen des Tischlers so korrekt?
Ist die Tür als Wohnungstür in dieser Position überhaupt geeignet? Wer haftet dafür, falls diese Tür hier überhaupt nicht geeignet wäre. Der Tischler sagte uns er baue ein, was der Architekt im vorschreibe (gibt es nicht so etwas wie eine Hinweispflicht?)
Was können wir in unserer Situation tun oder was könnt ihr uns empfehlen.
Ich danke euch schon jetzt für eure Unterstützung und freue mich von euch zu hören.
Viele Grüsse
Janna
Wohnungstür verzogen. Was nun?
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