Wir eiern leider gerade etwas mit unserer Baugenehmigung rum.
Die Dame des Bauamtes hat das Treppenloch mit eingerechnet in der Fläche des OG. Mir erschließt sich nicht auf welche Regel sie sich da beruft, es handelt sich ja um einen 3qm großes Loch. Sie meinte man könne die Treppe als virtuelle 2.Ebene betrachten die dann dem OG zugeschlagen werden muss. Kann man das wirklich so auslegen?
Leider macht uns das Probleme denn damit ist das OG 3qm zu groß.
Als Lösung wurde nun vom Büro der Treppenausschnitt verkleinert was eine Treppe von 15Stg. 19,3/24 ergibt. Ich bin Laie aber es kommt mir zu steil und die Stufen zu klein vor. Die Treppe müssen wir allen jeden Tag sicher mehrmals gehen das soll kein Krampf werden und wir haben auch 2 Kinder deren Kinderzimmer oben sein werden.
2 Fragen stellen sich mir, kann ich mit irgendwas argumentieren beim Bauamt dass diese Fläche nicht angerechnet wird?
Wenn Nein soll ich das Büro ansprechen dass sie sich was anderes ausdenken bezüglich der Treppe?
Die Dame des Bauamtes hat das Treppenloch mit eingerechnet in der Fläche des OG. Mir erschließt sich nicht auf welche Regel sie sich da beruft, es handelt sich ja um einen 3qm großes Loch. Sie meinte man könne die Treppe als virtuelle 2.Ebene betrachten die dann dem OG zugeschlagen werden muss. Kann man das wirklich so auslegen?
Leider macht uns das Probleme denn damit ist das OG 3qm zu groß.
Als Lösung wurde nun vom Büro der Treppenausschnitt verkleinert was eine Treppe von 15Stg. 19,3/24 ergibt. Ich bin Laie aber es kommt mir zu steil und die Stufen zu klein vor. Die Treppe müssen wir allen jeden Tag sicher mehrmals gehen das soll kein Krampf werden und wir haben auch 2 Kinder deren Kinderzimmer oben sein werden.
2 Fragen stellen sich mir, kann ich mit irgendwas argumentieren beim Bauamt dass diese Fläche nicht angerechnet wird?
Wenn Nein soll ich das Büro ansprechen dass sie sich was anderes ausdenken bezüglich der Treppe?
Niedersächsische 2/3 Regelung
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