mardi 15 septembre 2015

Nachträgliche Errichtung einer Dachterrasse

Hallo liebe Mitexperten. Ich steh grad etwas ratlos vor einer Frage:

Gegeben ist ein MFH mit Gewerbe, Wohnen nach B-Plan zulässig.
Auskragendes EG mit Flachdach, darüber eine WEG-Einheit, Nutzungsänderung zu Wohnen soll beantragt werden, reine Formsache.
Auf dem vorhandenen Flachdach soll eine Dachterrasse entstehen. Standsicherheit ist auch mit Terrassennutzung gesichert.
Umwehrungen sind ausreichend hoch vorhanden, es würde lediglich auf der Abdichtung ein Nutzbelag verlegt und eine Brüstung eines Fenster entfernt, um den Zugang mit einer Fenstertür herzustellen.
Grenzabstand locker eingehalten.
Oberhalb noch eine Wohneinheit.
Erlaubnis der WEG liegt vor.

Brauchts dafür eine Baugenehmigung??? :wow

Unter den Verfahrensfreien Maßnahmen ist das nicht aufgeführt. Die Änderung der Nutzung von Dach zu Dachterrasse wird mit dem Nutzungsänderungsantrag erledigt.


Nachträgliche Errichtung einer Dachterrasse

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