Liebe Bauexperten !
Vor 4 Jahren haben wir mit einem großen GU ein Einfamilienhaus gebaucht.
Kurz nach Fertigstellung hat dieser Insolvenz angemeldet.
Die einzelnen Gewerke wurden, wie es so üblich ist durch Nachunternehmer ausgeführt.
Der direkte Vertragspartner der Nachunternehmer war der GU und nicht der Bauherr.
Mit der ausführenden Heizung-/Sanitär - Firma haben wir nach Fertigstellung einen Wartungsvertrag abgeschlossen.
Die Wartungsarbeiten wurden regelmäßig ausgeführt.
In der letzten Woche hat unsere Solaranlage merkwürdige Geräusche gemacht. Der Kundendienst der o. g. Firma hat kurz die Pumpe abgeklemmt und auf evtl. Undichtigkeit der Solaranlage verwiesen, welche zusammen mit der ausstehenden Wartung überprüft werden sollten.
Wenige Tage später bekamen wir für den "Notfalleinsatz" eine Rechnung über 125,- Euro zugeschickt.
Meine Fragen an Euch:
1) Ist diese Rechnung rechtens ?
2) Muss die ausführende Firma nach VOB für die erbrauchten Arbeiten 5 Jahre geradestehen ?
(auch wenn wir durch die erfolgte Insolvenz nicht die direkten Vertragspartner sind)
3) Ändert sich evtl. die Situation durch den Abschluss des Wartungsvertrages ?
Bin für jeden brauchbaren Hinweis dankbar.
Gruß
Jack1909
Vor 4 Jahren haben wir mit einem großen GU ein Einfamilienhaus gebaucht.
Kurz nach Fertigstellung hat dieser Insolvenz angemeldet.
Die einzelnen Gewerke wurden, wie es so üblich ist durch Nachunternehmer ausgeführt.
Der direkte Vertragspartner der Nachunternehmer war der GU und nicht der Bauherr.
Mit der ausführenden Heizung-/Sanitär - Firma haben wir nach Fertigstellung einen Wartungsvertrag abgeschlossen.
Die Wartungsarbeiten wurden regelmäßig ausgeführt.
In der letzten Woche hat unsere Solaranlage merkwürdige Geräusche gemacht. Der Kundendienst der o. g. Firma hat kurz die Pumpe abgeklemmt und auf evtl. Undichtigkeit der Solaranlage verwiesen, welche zusammen mit der ausstehenden Wartung überprüft werden sollten.
Wenige Tage später bekamen wir für den "Notfalleinsatz" eine Rechnung über 125,- Euro zugeschickt.
Meine Fragen an Euch:
1) Ist diese Rechnung rechtens ?
2) Muss die ausführende Firma nach VOB für die erbrauchten Arbeiten 5 Jahre geradestehen ?
(auch wenn wir durch die erfolgte Insolvenz nicht die direkten Vertragspartner sind)
3) Ändert sich evtl. die Situation durch den Abschluss des Wartungsvertrages ?
Bin für jeden brauchbaren Hinweis dankbar.
Gruß
Jack1909
Gewährleistung nach Insolvenz GU
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