Ich habe mal eine Frage zur Fußbodenheizung .
Wir hatten einen Wasserschaden in der Eigentumswohnung, vor der Übergabe. Beim Messen der Feuchtigkeit unter dem Estrich wurde die FBH 3 x man durchbohrt. Jetzt meine Frage, ich habe auf die FBH-Rohre 50 Jahre Garantie. Auch auf die Flickstellen? Die Sanitärfirma und Verursacher erzählt mir, dass ich auch auf die Flickstellen gleichermaßen 50 Jahre Garantie habe und nicht nur 5 Jahre wie auf normale Handwerkerleistung im Neubau. Hat er da Recht? Ich glaube nicht.
Gruß Dieter
Wir hatten einen Wasserschaden in der Eigentumswohnung, vor der Übergabe. Beim Messen der Feuchtigkeit unter dem Estrich wurde die FBH 3 x man durchbohrt. Jetzt meine Frage, ich habe auf die FBH-Rohre 50 Jahre Garantie. Auch auf die Flickstellen? Die Sanitärfirma und Verursacher erzählt mir, dass ich auch auf die Flickstellen gleichermaßen 50 Jahre Garantie habe und nicht nur 5 Jahre wie auf normale Handwerkerleistung im Neubau. Hat er da Recht? Ich glaube nicht.
Gruß Dieter
Garantieverlust an FBH und Wertminderung am Neubau ?
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