lundi 21 septembre 2015

Garantieverlust an FBH und Wertminderung am Neubau ?

Ich habe mal eine Frage zur Fußbodenheizung .
Wir hatten einen Wasserschaden in der Eigentumswohnung, vor der Übergabe. Beim Messen der Feuchtigkeit unter dem Estrich wurde die FBH 3 x man durchbohrt. Jetzt meine Frage, ich habe auf die FBH-Rohre 50 Jahre Garantie. Auch auf die Flickstellen? Die Sanitärfirma und Verursacher erzählt mir, dass ich auch auf die Flickstellen gleichermaßen 50 Jahre Garantie habe und nicht nur 5 Jahre wie auf normale Handwerkerleistung im Neubau. Hat er da Recht? Ich glaube nicht.

Gruß Dieter
Angehängte Grafiken


Garantieverlust an FBH und Wertminderung am Neubau ?

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