Hallo liebes Forum,
Danke das ich unter euch verweilen darf und ein paar Fragen stellen darf :-)
Ich habe vor wenigen Monaten eine Penthouse-Wohnung in einem Neubau erworben.
In dem Penthouse geht der Fahrstuhl direkt in die Wohnung, zwischen Fahrstuhl und Wohnung ist lediglich die Fahrstuhltür als Trennung vorgesehen. Es gibt keine weitere Türe, das hat leider zur Folge, dass es in der Wohnung stark "zieht" wenn jemand im EG die Haustüre öffnet.
Der Fahrstuhl hat nach oben eine Lüftungsöffnung die nicht mit einer Klappe versehen ist und immer geöffnet ist.
Nun meine Fragen:
1. Ist es Brandschutzrechtlich (Wohnort in Hessen) erlaubt die einfache Fahrstuhltür als Abschluss für die Wohnung zu nehmen?
2. Darf es so heftig durch die Wohnung ziehen? Der Bauträger meint das wäre Brandschutztechnisch nicht anders lösbar.
Danke für eure Einschätzungen.
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Danke das ich unter euch verweilen darf und ein paar Fragen stellen darf :-)
Ich habe vor wenigen Monaten eine Penthouse-Wohnung in einem Neubau erworben.
In dem Penthouse geht der Fahrstuhl direkt in die Wohnung, zwischen Fahrstuhl und Wohnung ist lediglich die Fahrstuhltür als Trennung vorgesehen. Es gibt keine weitere Türe, das hat leider zur Folge, dass es in der Wohnung stark "zieht" wenn jemand im EG die Haustüre öffnet.
Der Fahrstuhl hat nach oben eine Lüftungsöffnung die nicht mit einer Klappe versehen ist und immer geöffnet ist.
Nun meine Fragen:
1. Ist es Brandschutzrechtlich (Wohnort in Hessen) erlaubt die einfache Fahrstuhltür als Abschluss für die Wohnung zu nehmen?
2. Darf es so heftig durch die Wohnung ziehen? Der Bauträger meint das wäre Brandschutztechnisch nicht anders lösbar.
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Fahrstuhl Penthouse - Brandschutz - Energie
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