vendredi 4 septembre 2015

Einhaltung EEWärmeG Übererfüllung EnEV /Abschätzung?

Hallo Zusammen,

zuerst kurz die Frage, danach der Zusammenhang. Es geht um ein Nichtwohngebäude (Lagerhalle), Neubau.

Die Forderungen des EEWärmeG können ja auch durch eine 15 %ige Übererfüllung der Anforderungen der EnEV erfüllt werden. (Also 15 % niedrigerer Primärenergiebedarf als das Referenzgebäude, wenn ich das richtig verstehe?)

In der EnEV sind nun für die Ausführung des Referenzgebäudes u. a. die U-Werte für die jeweiligen Bauteile angegeben.

Da die Berechnung des Primärenergiebedarfs jetzt nicht ganz trivial ist - Kann man eine erste Abschätzung anhand der U-Werte der Gebäudehülle vornehmen, ob die 15 %ige Einsparung erreicht werden kann?

Bevor jetzt die Antworten kommen: Lass das den Fachmann machen: Ja, da liegen die Sachen gerade und ich kann dessen Aussage nicht nachvollziehen.




Sachverhalt:
Es wird eine Lagerhalle geplant, ca. 142 qm Innenfläche (incl. 6 qm Sanitärraum). Traufhöhe 5,5 m. Aus Porenbetonstein 30 cm, Dach Sandwichplatte, Boden 25 cm Beton (mit Stahlfasern) und 120 mm XPS-Isolierung. Beheizung dezentral durch Gas-Warmluftgebläse (Sanitär noch zusätzlich el. Frostwächter).
Ausgelegt werden sollte das Ganze bezüglich Raumtemperatur und EnEV auf 12-19 °C Raumtemperatur. (De facto soll die Halle im Winter maximal Frostfrei gehalten werden, abgesehen von ein paar Tagen, wenn darin mal länger gearbeitet wird, da man ja aber nie weis, was kommen wird wollte ich das ganze etwas besser auslegen und bauen lassen.)
Da der Stromverbrauch in der Halle eher gering ist, macht Photovoltaik finanziell keinen Sinn mehr. Ziel war daher Übererfüllung EnEV.

Der Planer hat alles geplant, im Bauantrag bzw. in den statistischen Unterlagen auch zum EEWärmeG auch "Übererfüllung EnEV" angekreuzt. Nun bekam ich einen Anruf vom Statiker, der auch den Wärmeschutznachweis erstellen sollte, dass das ohne erneuerbare Energien nichts wird und auf meine Frage nach der Übererfüllung meinte er nur lapidar, dass dann noch mindestens 30 cm Dämmung vor die Wand müssten, was ich so nicht ganz glauben kann.

Ich habe jetzt mal (grob) alle Wand- Dach- und Bodenflächen des Referenzgebäudes mit den Angaben aus der EnEV gerechnet (Wände, Boden, Decke mit U=0,35 x die jeweilige Fläche), sowie die Werte für Türen, Fenster und Tore (Frage noch dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass Tore wie Türen gerechnet werden?). Dann habe ich die Sache mit den U-Werten der geplanten Steine / Toren / Türe etc. gerechnet und komme darauf, dass ich Überschlägig bei 77 % des Wärmebedarf lande (bzw. eine 23 % "bessere" Außenhülle habe). Sicherlich müsste man für eine richtige Rechnung noch an einigen Stellen ein paar Abschläge vornehmen. Aber ich kann nicht nachvollziehen, dass ich "noch 30 cm Dämmung" bräuchte, wenn meine erste Überschlagsrechnung schon entsprechend besser ist.
Wenn es bei den derzeitigen Materialien eng wird, dann könnte man ja gg. einen besseren Stein nehmen, oder das Dach noch 20 mm dicker, oder den Boden etwas besser dämmen, aber das 30 cm Isolierung fehlen, ist für mich nicht nachvollziehbar.


Einhaltung EEWärmeG Übererfüllung EnEV /Abschätzung?

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