mardi 22 septembre 2015

BGB-Bauträgervertrag - Verschiebung des vertraglichen Übergabetermins

Wir haben bei einem Bauträger ein Haus mit Grundstück gekauft. In dem Notarvertrag nach BGB wurde ein verbindlicher Übergabetermin, jedoch keine Vertragsstrafe festgelegt. Der Vertrag ist von Anfang Mai und legt die Übergabe des Objektes für den 31.05.16 fest.
Heute haben wir von dem Bauträger ein Schreiben bekommen, dass wegen erweiterten Straßenbaumaßnahmen der neuen Straße, die der Bauträger selbst durchführt, der Termin nicht gehalten werden kann. Zitat aus dem Schreiben: "Der neue Übergabetermin ist der 31.10.16. [...] Ursache für die Verschiebung des vertraglich zugesagten Übergabetermins ist die Beschaffenheit des Bodens, die zu einer Verzögerung der Bauarbeiten führt."
(Die Bodenbeschaffenheit ist schon mehrere Monate bekannt.)

Nun zu den Fragen:

1.
Müssen wir auf das Schreiben reagieren, damit der neue Termin nicht als stillschweigend hingenommen gilt? Es ist klar, dass unser Vertragstermin (31.05.16) nicht zu halten ist. Wir wollen nur die Optionen für Schadenersatzansprüche offen lassen.

2.
Was kann an Schaden angebracht werden?
- Zusätzliche Finanzierungskosten?
- Nutzungsausfallentschädigung da nicht gleichwertige Wohnung?
- ...?


BGB-Bauträgervertrag - Verschiebung des vertraglichen Übergabetermins

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