Wir haben vor kurzem eine sehr interessante Baulücke in der Stadt gefunden, evtl. besser als unser bisher reserviertes Neubaugrundstück. Bebauung ist grundsätzlich nach §34 BauGB möglich und lt. Online-Plan der Stadt ist ein EFH mit 1-2 Vollgeschossen möglich. Neben dran sind 2-geschossige EFHs also prinzipiell ist es EFH-Baugebiet. Das Grundstück ist von der Größe her groß genug um Abstandsflächen einzuhalten. Es müssten evtl. ein paar Bäume gefällt werden am Bauplatz.
Das große Problem ist die Zufahrt, die ist lediglich über einen "Weg" möglich, welcher der Stadt gehört, aber nicht offiziell als Straße ausgewiesen ist. Ein Wege-/Fahr-/Leitungsrecht besteht bisher nicht. Zudem müsste dieser "Weg" wohl prinzipiell als Feuerwehrzufahrt herhalten, da der Baukörper wohl mehr als 50 Meter von der öffentlichen Straße entfernt wäre.
Die Eigentümer möchten schnell verkaufen, wir haben auch wenig Zeit, da wir wohl im Oktober entweder unser reserviertes Neubaugrundstück kaufen werden/müssen oder die Reservierung verfallen lassen müssen. Was ist generell jetzt die Vorgehensweise bei diesem Spezialfall "Zufahrt nur über Wege-Grundstück der Stadt" zu beachten? An wenn muss ich mich wenden, wenn ich erfragen möchte, ob die Stadt prinzipiell zustimmen würde?
Strom und Wasser sollen übrigens im Grundstück liegen.
Ein Wegerecht gibt es bisher wie gesagt nicht, die Zuwegung zum bisherigen Gartenbungalow erfolgt per Notwegerecht. Mir ist schon klar, dass ein Notwegerecht alleine nicht ausreichend für eine Baugenehmigung ist.
Nach dem ich erste Auskünfte eingeholt habe, wer wäre hier ein kompetenter Ansprechpartner um mir zusichern zu können, dass ich dort tatsächlich bauen darf und nicht nur ein schlimm überteuertes Gartenland mit Notwegerecht erwerbe? Ein Architekt oder ein Anwalt für Baurecht?
Welches Vorgehen würdet ihr generell empfehlen? Notarieller bedingter Kaufvertrag und dann ab zum Architekt/Anwalt oder bei der Stadt anfragen und wenn die ja sagen, dann kaufen oder ...?
P.S. Bei diesem Grundstück handelt es sich ja um Lückenbebauung und nicht um ein freies Feld, da würden wir auf jeden Fall mit Architekt bauen. Neben §34 BauGB, gibt es ja noch Sichtbeziehungen zu Nachbargrundstücken, Bestandsgrün welches ich gerne erhalten und einbinden würde (Bäume!), eine spezielle Gründung und vieles anderes spezielles zu beachten. Aber erst mal gilt es zu klären, ob überhaupt gebaut werden kann. Das einzige Problem ist die Zufahrt über den "Weg" der Stadt. Ansonsten steht direkt daneben ein EFH, das Grundstück ist groß genug bezüglich Abstandsflächen (20m breit), ist im Baulandkataster der Stadt explizit als Baulücke für EFH 1-2 Vollgeschosse ausgewiesen.
Das große Problem ist die Zufahrt, die ist lediglich über einen "Weg" möglich, welcher der Stadt gehört, aber nicht offiziell als Straße ausgewiesen ist. Ein Wege-/Fahr-/Leitungsrecht besteht bisher nicht. Zudem müsste dieser "Weg" wohl prinzipiell als Feuerwehrzufahrt herhalten, da der Baukörper wohl mehr als 50 Meter von der öffentlichen Straße entfernt wäre.
Die Eigentümer möchten schnell verkaufen, wir haben auch wenig Zeit, da wir wohl im Oktober entweder unser reserviertes Neubaugrundstück kaufen werden/müssen oder die Reservierung verfallen lassen müssen. Was ist generell jetzt die Vorgehensweise bei diesem Spezialfall "Zufahrt nur über Wege-Grundstück der Stadt" zu beachten? An wenn muss ich mich wenden, wenn ich erfragen möchte, ob die Stadt prinzipiell zustimmen würde?
Strom und Wasser sollen übrigens im Grundstück liegen.
Ein Wegerecht gibt es bisher wie gesagt nicht, die Zuwegung zum bisherigen Gartenbungalow erfolgt per Notwegerecht. Mir ist schon klar, dass ein Notwegerecht alleine nicht ausreichend für eine Baugenehmigung ist.
Nach dem ich erste Auskünfte eingeholt habe, wer wäre hier ein kompetenter Ansprechpartner um mir zusichern zu können, dass ich dort tatsächlich bauen darf und nicht nur ein schlimm überteuertes Gartenland mit Notwegerecht erwerbe? Ein Architekt oder ein Anwalt für Baurecht?
Welches Vorgehen würdet ihr generell empfehlen? Notarieller bedingter Kaufvertrag und dann ab zum Architekt/Anwalt oder bei der Stadt anfragen und wenn die ja sagen, dann kaufen oder ...?
P.S. Bei diesem Grundstück handelt es sich ja um Lückenbebauung und nicht um ein freies Feld, da würden wir auf jeden Fall mit Architekt bauen. Neben §34 BauGB, gibt es ja noch Sichtbeziehungen zu Nachbargrundstücken, Bestandsgrün welches ich gerne erhalten und einbinden würde (Bäume!), eine spezielle Gründung und vieles anderes spezielles zu beachten. Aber erst mal gilt es zu klären, ob überhaupt gebaut werden kann. Das einzige Problem ist die Zufahrt über den "Weg" der Stadt. Ansonsten steht direkt daneben ein EFH, das Grundstück ist groß genug bezüglich Abstandsflächen (20m breit), ist im Baulandkataster der Stadt explizit als Baulücke für EFH 1-2 Vollgeschosse ausgewiesen.
Bebauung Grundstück ohne Zufahrt zur öffentlicher Straße?
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