jeudi 17 septembre 2015

Ausbesserung von Verschmutzungen an Malerarbeiten vor Abnahme

Hallo zusammen!

Bei unserem Neubau (Eigenvergabe der Gewerke durch Architekt und Bauleiter, beide jedoch gerade nicht greifbar und die Zeit drängt) sind vor mehreren Wochen die Malerarbeiten durchgeführt worden (Spachteln, Malervlies, streichen). In der Zwischenzeit sind diverse andere Gewerke ausgeführt worden (Bodenleger, Fliesenleger hauptsächlich), wobei es zu Verschmutzungen der gestrichenen Flächen kam. Die Abnahme der Malerarbeiten steht nun an, wo zum Einen tatsächliche Mängel des Malers besprochen werden sollen (gerissene Fugen, vergessenes Malervlies, Vlies nur bis 3.5cm OKFF geklebt, daher zu hoch für Fußleisten, nicht ausreichend verklebtes Malervlies, etc.), zum Anderen aber auch die restlichen Ausbesserungsarbeiten.
Wie ist hier die Haftung, speziell für Sachen, die nicht direkt zuzuordnen sind? Was ist am besten mit Verschmutzungen zu tun, für die ein Verursacher bestimmbar ist? Von der jeweiligen Rechnung den Betrag einbehalten, den der Maler zur Aubesserung verlangt?

Danke und viele Grüße,
Helge.


Ausbesserung von Verschmutzungen an Malerarbeiten vor Abnahme

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