samedi 5 septembre 2015

Abstandsfläche Nebengebäude - maximale Länge grenznaher Bebauung

Hallo miteinander,

ich habe vor einen Schuppen auf meinem Grundstück an der Grenze zum Nachbarsgrundstück zu errichten.

Hier sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ nach Bayerischer Bauordnung grundsätzlich genehmigungsfrei.

Dieses Nebengebäude löst keine Abstandsflächen aus und dürfte direkt an die Grenze bzw. als sog. grenznahe Gebäude (d. h. mit einem beliebigen Abstand) errichtet werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen eingehalten werden:

• Die Gesamtlänge der Nebengebäude je Grundstücksgrenze beträgt maximal 9 m --> wird eingehalten
• Die Höhe der Grenzwand beträgt im Mittel nicht mehr als 3 m --> wird eingehalten
Die gesamte Grenzbebauung/grenznahe Bebauung beträgt je Grundstück nicht mehr als 15 m

Für das Hauptgebäude liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor, da der Mindestabstand auf der Ostseite aufgrund der Höhe des Hauptgebäudes nicht eingehalten werden konnte (Abstand zu Grenze 4 m, Gebäudelänge ca. 12 m). Hier liegt nach meinem Verständnis also bereits eine Grenzbebauung vor.

Meine Frage wäre nun, ob die Grenzfläche der Ostseite des Hautgebäudes der maximalen Länge der grenznahen Bebauung hinzuzurechnen ist (Die gesamte Grenzbebauung/grenznahe Bebauung beträgt je Grundstück nicht mehr als 15 m abzüglich 12 m Länge des Hauptgebäudes, somit würden für den Schuppen nur 3 m Länge verbleiben) oder gilt diese Voraussetzung nur für die Nebengebäude und ich könnte die maximale Länge von 9m ausnutzen?

Mit freundlichen Grüßen
Josef Zitzelsberger


Abstandsfläche Nebengebäude - maximale Länge grenznaher Bebauung

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