Gerade hat mir ein Arbeitskollege einen Fall geschildert, der mir nicht koscher vorkam.
Er hat ein Haus gekauft, der Grundstück war frei von Baulasten, Wegerechten, etc. im Grundbuch.
Dann war da eine Straßenlaterne auf seinem Grundstück, die war ihm im weg beim Bau seines Tores. Die sollte versetzt werden.
Er ging zum Bauamt und die haben ein altes Dokument aus dem Keller gekramt, mit dem der Vorbesitzer verpflichtet wurde entsprechende Lasten ins Grundbuch einzutragen. Dies wurde aber NICHT gemacht.
Ihm wurde gesagt er hat da jetzt Pech gehabt, er können höchstens zivilrechtlich gegen den Vorbesitzer vorgehen. Er hat dann die Versetzung teilweise bezahlt (700€).
Der Käse ist gegessen, aber es interessiert mich, ob eine vertragliche Regelung mit dem Vorbesitzer auf den neuen übergeht. Eigentlich doch nicht, oder?
Ich hätte jetzt erstmal gesagt, mein Grundstück, keine Eintragung im Grundbuch:
Die Laterne gehört dem Grundstückseigentümer, so wie alles andere was "fest mit dem Grundstück verbunden" ist. Den Störer dazu auffordern die Laterne abzubauen. Fertig.
Er hat ein Haus gekauft, der Grundstück war frei von Baulasten, Wegerechten, etc. im Grundbuch.
Dann war da eine Straßenlaterne auf seinem Grundstück, die war ihm im weg beim Bau seines Tores. Die sollte versetzt werden.
Er ging zum Bauamt und die haben ein altes Dokument aus dem Keller gekramt, mit dem der Vorbesitzer verpflichtet wurde entsprechende Lasten ins Grundbuch einzutragen. Dies wurde aber NICHT gemacht.
Ihm wurde gesagt er hat da jetzt Pech gehabt, er können höchstens zivilrechtlich gegen den Vorbesitzer vorgehen. Er hat dann die Versetzung teilweise bezahlt (700€).
Der Käse ist gegessen, aber es interessiert mich, ob eine vertragliche Regelung mit dem Vorbesitzer auf den neuen übergeht. Eigentlich doch nicht, oder?
Ich hätte jetzt erstmal gesagt, mein Grundstück, keine Eintragung im Grundbuch:
Die Laterne gehört dem Grundstückseigentümer, so wie alles andere was "fest mit dem Grundstück verbunden" ist. Den Störer dazu auffordern die Laterne abzubauen. Fertig.
Wegerechte etc. auch ohne Eintragung im Grundbuch wirksam??
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