Hallo zusammen,
mir wurde immer wieder gesagt das Aufenthaltsräume mindestens 2,4m Raumhöhe haben müssen (Sachsen-Anhalt).
Nun steht in der Landesbauordnung das dies nicht für Gebäuden in den Klassen I und II gilt.
Wenn ich nun davon ausgehe das das typische Einfamilienhaus in die Klasse I oder II fällt - wie hoch müssen denn dann die Aufenthaltsräume dort sein?
Oder versteh ich hier was falsch?
mir wurde immer wieder gesagt das Aufenthaltsräume mindestens 2,4m Raumhöhe haben müssen (Sachsen-Anhalt).
Nun steht in der Landesbauordnung das dies nicht für Gebäuden in den Klassen I und II gilt.
Wenn ich nun davon ausgehe das das typische Einfamilienhaus in die Klasse I oder II fällt - wie hoch müssen denn dann die Aufenthaltsräume dort sein?
Oder versteh ich hier was falsch?
Raumhöhe Aufenthaltsraum bei Gebäuden der Klasse I
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