lundi 2 février 2015

Raumhöhe Aufenthaltsraum bei Gebäuden der Klasse I

Hallo zusammen,



mir wurde immer wieder gesagt das Aufenthaltsräume mindestens 2,4m Raumhöhe haben müssen (Sachsen-Anhalt).



Nun steht in der Landesbauordnung das dies nicht für Gebäuden in den Klassen I und II gilt.



Wenn ich nun davon ausgehe das das typische Einfamilienhaus in die Klasse I oder II fällt - wie hoch müssen denn dann die Aufenthaltsräume dort sein?



Oder versteh ich hier was falsch?





Raumhöhe Aufenthaltsraum bei Gebäuden der Klasse I

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