Wir haben einen Dreiseithof. Das Wohnhaus beherbergte früher an der Westseite auch den Schweinestall und einen Heuboden. Diesen Bereich und einen Teil wollen wir umnutzen und eine Wohnung einrichten. Dazu haben wir Baugenehmigung erhalten, müssen noch den EnEV(2009)-Nachweis bringen vor Baubeginn. An einer Giebelseite muss der Putz erneuert werden, sonst ist er in Ordnung.
Den EnEV-Nachweis haben wir vom Ingenieurbür erhalten - der Primärenergiebedarf für Altbauten wird jedoch um ca. 20% überschritten.
Für die bereits vorhandene Wohnung existiert eine NT-Ölheizung, die für die zweite (neu zu errichtende) mitgenutzt werden soll. Außerdem wird Solarthermie zur Warmwasserbereitung und Heizunterstüzung neu installiert.
Bei der Dämmung ist nur eine Innendämmung mit 3 cm Silikatplatten auf die 70-Zentimer-Bruchsteinwand vorgesehen. Eine Außendämmung nur der Giebelwand sei nicht sinnvoll (Schimmelgefahr in den Ecken), eine des gesamten Gebäudes schlägt mit mehr als 50.000 zu buchen und würde die schmalen Fenster weiter verkleinern. Das ist bei 2 Wohnungen nicht wirtschaflich.
Eine stärkere Innendämmung sei bauphysikalisch nicht sinnvoll wegen Wärmebrücken und Taupunktverlagerung. Das habe ich vom IB auch schriftlich (knappe A4-Seite Begründung) und soll diese Begründung gemeinsam mit dem EnEV-Nachweis beim Bauamt abgeben. Ist das üblich so oder fliegt mir das um die Ohren. Oder anders gefragt soll ich mit einem anderen IB nochmals umplanen?
Den EnEV-Nachweis haben wir vom Ingenieurbür erhalten - der Primärenergiebedarf für Altbauten wird jedoch um ca. 20% überschritten.
Für die bereits vorhandene Wohnung existiert eine NT-Ölheizung, die für die zweite (neu zu errichtende) mitgenutzt werden soll. Außerdem wird Solarthermie zur Warmwasserbereitung und Heizunterstüzung neu installiert.
Bei der Dämmung ist nur eine Innendämmung mit 3 cm Silikatplatten auf die 70-Zentimer-Bruchsteinwand vorgesehen. Eine Außendämmung nur der Giebelwand sei nicht sinnvoll (Schimmelgefahr in den Ecken), eine des gesamten Gebäudes schlägt mit mehr als 50.000 zu buchen und würde die schmalen Fenster weiter verkleinern. Das ist bei 2 Wohnungen nicht wirtschaflich.
Eine stärkere Innendämmung sei bauphysikalisch nicht sinnvoll wegen Wärmebrücken und Taupunktverlagerung. Das habe ich vom IB auch schriftlich (knappe A4-Seite Begründung) und soll diese Begründung gemeinsam mit dem EnEV-Nachweis beim Bauamt abgeben. Ist das üblich so oder fliegt mir das um die Ohren. Oder anders gefragt soll ich mit einem anderen IB nochmals umplanen?
Primärenergiebedarf nicht eingehalten
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