Hallo,
ich möchte gerne einen Architekten mit der Phase 6-9 beauftragen und habe folgende Vertragsklausel vorgeschlagen:
"Der AN erstellt seine Ausschreibungen in standardisierten elektronischen Formaten (zB GAEB), und
stellt sie auf Wunsch des AG auch bei Online-Portalen ein."
Das will er nicht recht. Gibt es dafür sachliche Gründe? Er sagt, er habe Angst, dass andere seine Ausschreibungen kopieren
und damit seine geistige Arbeit verlorengeht.
Umgekehrt wäre mir die Klausel relativ wichtig, da ich damit eine gewisse Kontrolle hätte, dass die Ausschreibungen nicht nur an
wenige handverlesene Unternehmer geht.
Bin dankbar für für sachliche Argumente, ob die Position des Architekten verständlich ist oder mich misstrauisch machen sollte.
ich möchte gerne einen Architekten mit der Phase 6-9 beauftragen und habe folgende Vertragsklausel vorgeschlagen:
"Der AN erstellt seine Ausschreibungen in standardisierten elektronischen Formaten (zB GAEB), und
stellt sie auf Wunsch des AG auch bei Online-Portalen ein."
Das will er nicht recht. Gibt es dafür sachliche Gründe? Er sagt, er habe Angst, dass andere seine Ausschreibungen kopieren
und damit seine geistige Arbeit verlorengeht.
Umgekehrt wäre mir die Klausel relativ wichtig, da ich damit eine gewisse Kontrolle hätte, dass die Ausschreibungen nicht nur an
wenige handverlesene Unternehmer geht.
Bin dankbar für für sachliche Argumente, ob die Position des Architekten verständlich ist oder mich misstrauisch machen sollte.
GAEB vertraglich vereinbaren in Phase 6-9?
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