vendredi 20 février 2015

GAEB vertraglich vereinbaren in Phase 6-9?

Hallo,



ich möchte gerne einen Architekten mit der Phase 6-9 beauftragen und habe folgende Vertragsklausel vorgeschlagen:



"Der AN erstellt seine Ausschreibungen in standardisierten elektronischen Formaten (zB GAEB), und

stellt sie auf Wunsch des AG auch bei Online-Portalen ein."



Das will er nicht recht. Gibt es dafür sachliche Gründe? Er sagt, er habe Angst, dass andere seine Ausschreibungen kopieren

und damit seine geistige Arbeit verlorengeht.



Umgekehrt wäre mir die Klausel relativ wichtig, da ich damit eine gewisse Kontrolle hätte, dass die Ausschreibungen nicht nur an

wenige handverlesene Unternehmer geht.



Bin dankbar für für sachliche Argumente, ob die Position des Architekten verständlich ist oder mich misstrauisch machen sollte.





GAEB vertraglich vereinbaren in Phase 6-9?

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