Erst einmal ein freundliches "Hallo", an alle hier!
Aus aktuellem Anlass (Kauf einer ETW) interessieren mich einige Sachen, die in der Baubeschreibung vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben!
Wäre super, wenn mir einige Leute hier helfen könnten:
Es wird gesagt, dass das Mehrfamilienhaus "...entsprechend der derzeit (Stand Beurkundung 11/2014) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, der dort geforderten bautechnischen Nachweise und nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik..." gebaut wird --> Schließt das automatisch ein, dass der Bauherr nach verschärftem Schallschutz der DIN 4109 Beiblatt II verpflichtet ist? Oder kann er theoretisch noch nach den Standards von 1989 bauen? Es ist nämlich nichts explizit darüber gesagt in der Bau- und Leistungsbeschreibung.
Außerdem interessiert uns noch die Deckenhöhe, im Vertrag heißt es: "...die Raumhöhen (Höhen bis zur Rohdecke) in den Wohngeschossen beträgt vom EG bis zum 4. OG ca. 2,65 m....es handelt sich um ca. Maß, so dass bautechnisch bedingte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Wenn aus technischen Gründen Unterhangdecken oder Abkofferungen erforderlich werden, dann können sich die tatsächlich nutzbaren Raumhöhen zusätzlich ändern.... ---> Die Berliner Bauverordnung schreibt §48 "(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,50 m haben"
--> Leider lässt sich aus der Baubeschreibung weder schließen ob die "lichte Raumhöhe" gemeint ist mit 2,65 m, noch ob Aufenthaltsräume die 2,50 m unterschritten werden dürfen, wenn dort Abhänge sind (steht bereits fest).
Wie ist da jetzt die Rechtslage? Bäder, Flure etc. dürfen ja die 2,50 m unterschreiten (wie weit eigentlich?). Wie ist es dann, wenn ein etwa 1,20 m breiter Streifen im Wohnzimmer abgehangen ist, darf dieser dann auch unter 2,50 m sein (minus die 2 cm DIN Toleranz)?
Leider ziert sich der Bauträger die Bauunterlagen herauszugeben, da er es rechtlich, wie ich erfahren habe, nicht muss.
Ich danke euch schon mal im Vorraus !!!
Grüße
Aus aktuellem Anlass (Kauf einer ETW) interessieren mich einige Sachen, die in der Baubeschreibung vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist noch nicht unterschrieben!
Wäre super, wenn mir einige Leute hier helfen könnten:
Es wird gesagt, dass das Mehrfamilienhaus "...entsprechend der derzeit (Stand Beurkundung 11/2014) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, der dort geforderten bautechnischen Nachweise und nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik..." gebaut wird --> Schließt das automatisch ein, dass der Bauherr nach verschärftem Schallschutz der DIN 4109 Beiblatt II verpflichtet ist? Oder kann er theoretisch noch nach den Standards von 1989 bauen? Es ist nämlich nichts explizit darüber gesagt in der Bau- und Leistungsbeschreibung.
Außerdem interessiert uns noch die Deckenhöhe, im Vertrag heißt es: "...die Raumhöhen (Höhen bis zur Rohdecke) in den Wohngeschossen beträgt vom EG bis zum 4. OG ca. 2,65 m....es handelt sich um ca. Maß, so dass bautechnisch bedingte Abweichungen nicht ausgeschlossen werden können. Wenn aus technischen Gründen Unterhangdecken oder Abkofferungen erforderlich werden, dann können sich die tatsächlich nutzbaren Raumhöhen zusätzlich ändern.... ---> Die Berliner Bauverordnung schreibt §48 "(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,50 m haben"
--> Leider lässt sich aus der Baubeschreibung weder schließen ob die "lichte Raumhöhe" gemeint ist mit 2,65 m, noch ob Aufenthaltsräume die 2,50 m unterschritten werden dürfen, wenn dort Abhänge sind (steht bereits fest).
Wie ist da jetzt die Rechtslage? Bäder, Flure etc. dürfen ja die 2,50 m unterschreiten (wie weit eigentlich?). Wie ist es dann, wenn ein etwa 1,20 m breiter Streifen im Wohnzimmer abgehangen ist, darf dieser dann auch unter 2,50 m sein (minus die 2 cm DIN Toleranz)?
Leider ziert sich der Bauträger die Bauunterlagen herauszugeben, da er es rechtlich, wie ich erfahren habe, nicht muss.
Ich danke euch schon mal im Vorraus !!!
Grüße
Frage zum Schallschutz und Raumhöhe (Berlin)
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