Hallo zusammen,
bezüglich der Kostenberechnung bei einer Sanierung sind wir momentan am grübeln.
Hier ein paar Hintergrund-Infos:
- unser Architekten-Vertrag geht von LP 1 4;
- Abrechnung a.B. Kostenberechnung, so lange diese nicht vorliegt a.B. der Kostenschätzung
- Im Rahmen einer Abschlagszahlung Phase 3 bereits abgerechnet.
- wir haben zwar bezahlt, aber auf die fehlende Kostenberechnung hingewiesen. Eine Abnahme und Zahlung der Abschlussrechnung wird ohne Kostenberechnung nicht erfolgen
Aussage Architekt:
Kostenberechnung macht an dieser Stelle keinen Sinn, da insbesondere bei einer Sanierung zu ungenau. Erst der Anschlag bringt etwas mehr Sicherheit. Dann spricht man auch erst über konkrete Maßnahmen zur Kostenminimierung, wenn man weiß wie viel minimiert werden muss.
Wir bestehen auf die Kostenberechnung, weil:
- Basis für das Honorar
- Vertrag nur bis LP4, daher sauberer Abschluss gewünscht; ehrlich gesagt ist mir auch unklar, was passiert, wenn im Anschlag die Kosten explodieren und somit die Planung zu überarbeiten wäre
- Entwurf ohne Kostenberechnung ist aus meiner Sicht wertlos, wenn ich nicht weiss ob ich ihn mir leisten kann; bisher haben wir nur drei Zahlen aus der Kostenschätzung:
Entwurf, dessen Kosten genau der von uns angesetzten Budgetobergrenze entsprechen.
+ Budget-Erhöhung um 30.000 für Aufstockung
+ weitere 12.000 für einen speziellen Heizesstrich für die Fussbodenheizung
Was ich nun nicht einschätzen kann, ist folgendes:
Wie viele Annahmen sind im Rahmen der Kostenberechnung noch ok? Oder andersum: Welche Informationen sollten zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen, so dass nicht mehr mit Annahmen zu kalkulieren ist. Der Architekt war bisher erst einmal im Haus und zwar nur, um die Maße des Bestandes zu nehmen, was separat mit 3000 Euro vergütet wurde (Sonderleistung Bestandsaufnahme). Ein Besuch i.R. der LP 1-4 fand nicht statt. Nochmal: Wir sanieren im Bestand. Aus meiner Sicht muss im Rahmen einer Kostenberechnung dieser auch zumindest einmal gesichtet werden, um den Zustand zu bewerten. Wenn dies nicht über die LP1-4 abgedeckt ist, dann müsste das doch zumindest über die Bestandsaufnahme abgedeckt sein. Oder ist es ok, wenn auch hier mit Annahmen gerechnet wird? Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Erhoffe ich mir zu viel von der Kostenberechnung?
Danke für Eure Meinung!
bezüglich der Kostenberechnung bei einer Sanierung sind wir momentan am grübeln.
Hier ein paar Hintergrund-Infos:
- unser Architekten-Vertrag geht von LP 1 4;
- Abrechnung a.B. Kostenberechnung, so lange diese nicht vorliegt a.B. der Kostenschätzung
- Im Rahmen einer Abschlagszahlung Phase 3 bereits abgerechnet.
- wir haben zwar bezahlt, aber auf die fehlende Kostenberechnung hingewiesen. Eine Abnahme und Zahlung der Abschlussrechnung wird ohne Kostenberechnung nicht erfolgen
Aussage Architekt:
Kostenberechnung macht an dieser Stelle keinen Sinn, da insbesondere bei einer Sanierung zu ungenau. Erst der Anschlag bringt etwas mehr Sicherheit. Dann spricht man auch erst über konkrete Maßnahmen zur Kostenminimierung, wenn man weiß wie viel minimiert werden muss.
Wir bestehen auf die Kostenberechnung, weil:
- Basis für das Honorar
- Vertrag nur bis LP4, daher sauberer Abschluss gewünscht; ehrlich gesagt ist mir auch unklar, was passiert, wenn im Anschlag die Kosten explodieren und somit die Planung zu überarbeiten wäre
- Entwurf ohne Kostenberechnung ist aus meiner Sicht wertlos, wenn ich nicht weiss ob ich ihn mir leisten kann; bisher haben wir nur drei Zahlen aus der Kostenschätzung:
Entwurf, dessen Kosten genau der von uns angesetzten Budgetobergrenze entsprechen.
+ Budget-Erhöhung um 30.000 für Aufstockung
+ weitere 12.000 für einen speziellen Heizesstrich für die Fussbodenheizung
Was ich nun nicht einschätzen kann, ist folgendes:
Wie viele Annahmen sind im Rahmen der Kostenberechnung noch ok? Oder andersum: Welche Informationen sollten zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen, so dass nicht mehr mit Annahmen zu kalkulieren ist. Der Architekt war bisher erst einmal im Haus und zwar nur, um die Maße des Bestandes zu nehmen, was separat mit 3000 Euro vergütet wurde (Sonderleistung Bestandsaufnahme). Ein Besuch i.R. der LP 1-4 fand nicht statt. Nochmal: Wir sanieren im Bestand. Aus meiner Sicht muss im Rahmen einer Kostenberechnung dieser auch zumindest einmal gesichtet werden, um den Zustand zu bewerten. Wenn dies nicht über die LP1-4 abgedeckt ist, dann müsste das doch zumindest über die Bestandsaufnahme abgedeckt sein. Oder ist es ok, wenn auch hier mit Annahmen gerechnet wird? Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Erhoffe ich mir zu viel von der Kostenberechnung?
Danke für Eure Meinung!
Annahmen in der Kostenberechnung für eine Sanierung
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