Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. 3 Monaten haben wir unsere Terrasse mit einem Aluminium/Glas-Dach 4x4m überbauen lassen. "Geplant" und ausgeführt wurden die Arbeiten von einem deutschen Fachbetrieb aus NRW. Wir wohnen selbst in Sachsen-Anhalt.
Der Betrieb hatte beste Bewertungen bei ******** und baut wohl im gesamten Bundesgebiet Wintergärten und Terrassendächer.
Nachdem das Dach stand wurde ich von einem Freund darauf verwiesen, dass ich bei dieser Bautiefe von ca. 4m eine Baugenehmigung hätte beantragen müssen. Nach einigen Recherchen stellte sich dieses als wahr heraus. Vom Fachbetrieb wurde wir zu keiner Zeit darauf hingewiesen. Trotzdem haben wir uns dann dafür entschieden diese Sache beim Bauamt zu heilen und sind dort zum Glück auf verständnisvolle Ohren getroffen. Man war dort sehr hilfsbereit und es gibt nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wir müssen nun noch einige Unterlagen nachreichen u.a. einen Standsicherheitsnachweis. Und nun beginnen die Probleme!
Genau diesen Nachweis kann das Unternehmen ganz offensichtlich nicht erbringen!
Zunächst wurde uns eine sehr zweifelhafte Regelstatik mit Dacheindeckung Polycarbonat angedreht. Jetzt versucht man noch eine neue Statik aufzutreiben, der aber gemeinsam sein dürfte, dass sie nichts mit dem bei uns aufgestellten Dach zu tun hat. Das Bauamt hat bereits Fotos und selbst erstellte Lagepläne von uns.
Bei aller Großzügigkeit seitens des Bauamtes gehe ich davon aus, dass wenn die Sache auffliegt eine Rückbauverfügung ergeht. Außerdem wäre ich natürlich auch beruhigt zu wissen, dass die Überdachung tatsächlich statisch in Ordnung ist.
Hat ein Betrieb die Pflicht vor dem Bau die Statik zu prüfen? Ist er haftbar zu machen? Wo finde ich einen kompetenten Fachanwalt?
Danke für Eure Antworten oder weitere Hinweise :-)
vor ca. 3 Monaten haben wir unsere Terrasse mit einem Aluminium/Glas-Dach 4x4m überbauen lassen. "Geplant" und ausgeführt wurden die Arbeiten von einem deutschen Fachbetrieb aus NRW. Wir wohnen selbst in Sachsen-Anhalt.
Der Betrieb hatte beste Bewertungen bei ******** und baut wohl im gesamten Bundesgebiet Wintergärten und Terrassendächer.
Nachdem das Dach stand wurde ich von einem Freund darauf verwiesen, dass ich bei dieser Bautiefe von ca. 4m eine Baugenehmigung hätte beantragen müssen. Nach einigen Recherchen stellte sich dieses als wahr heraus. Vom Fachbetrieb wurde wir zu keiner Zeit darauf hingewiesen. Trotzdem haben wir uns dann dafür entschieden diese Sache beim Bauamt zu heilen und sind dort zum Glück auf verständnisvolle Ohren getroffen. Man war dort sehr hilfsbereit und es gibt nicht einmal ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wir müssen nun noch einige Unterlagen nachreichen u.a. einen Standsicherheitsnachweis. Und nun beginnen die Probleme!
Genau diesen Nachweis kann das Unternehmen ganz offensichtlich nicht erbringen!
Zunächst wurde uns eine sehr zweifelhafte Regelstatik mit Dacheindeckung Polycarbonat angedreht. Jetzt versucht man noch eine neue Statik aufzutreiben, der aber gemeinsam sein dürfte, dass sie nichts mit dem bei uns aufgestellten Dach zu tun hat. Das Bauamt hat bereits Fotos und selbst erstellte Lagepläne von uns.
Bei aller Großzügigkeit seitens des Bauamtes gehe ich davon aus, dass wenn die Sache auffliegt eine Rückbauverfügung ergeht. Außerdem wäre ich natürlich auch beruhigt zu wissen, dass die Überdachung tatsächlich statisch in Ordnung ist.
Hat ein Betrieb die Pflicht vor dem Bau die Statik zu prüfen? Ist er haftbar zu machen? Wo finde ich einen kompetenten Fachanwalt?
Danke für Eure Antworten oder weitere Hinweise :-)
Terrassendach ohne Baugenehmigung
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