mercredi 1 octobre 2014

Kein Bodengutachten, Lehm, feuchter Keller = Mangel?

Hallo allerseits,



es geht um einen Neubau mit Keller der nach 1Jahr erhebliche Feuchtigkeitserscheinungen und bereits Schimmel zeigt. Die Feuchteerscheinungen sind unterhalb der EG-Decke, also nicht nur unten wo es am kältesten ist. Es gibt auch einzelnen Steine die dunkel sind, so als seinen diese komplett mit Wasser voll. Der Neubau wurde in einem Neubaugebiet errichtet indem ein Lehmboden vorliegt (Bodenklasse 4). Dieser Boden wurde auch bei regen zum widerverfüllen genommen und nicht verdichtet, da sich Lehmboden auch nicht mehr verdichten lässt wenn er mal nass geworden ist. Die Firma hatte den Boden auch nicht geschützt oder abgedeckt, also kaputt gehen lassen. Die Nachbarn drum rum haben ein Gutachten erstellen lassen und es liegt der Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" vor. Desweiteren haben die Nachbarn die komplette Erde auch abgefahren und verdichtungsfähiges Material eingebaut. Bei dem Neubau wurde aber vom GU gesagt das man KEIN Gutachten benötigt und dieses beim "Baggern" gemacht wird. Die Baugrube stand auch nach ausbaggern recht hoch mit Wasser das nicht versickert ist. Die Dichtung wurde wie folgt gemacht:



- Mauerwerk KS

- Darauf Schomburg C2 im Spritzverfahren gesprüht (Im strömenden Regen!)

- Darauf dann eine Bitumbahn vertikal geklebt die auch alle komplett mal abgefallen sind da keine Haftung wegen Regen vorhanden war.

- Darauf dann die Drainplatten/Dämmung punktuell verklebt

- Dann ein Vlies drüber gelegt

- Ringdrainage mit nur einem Spülschacht, also keine DIN4095



1) Im Vergleich zu den anderen Häusern mit Keller in diesem Gebiet steht nun die Abdichtung in Frage. Ist die gemäß dem genannten Lastfall "ausreichend" auf Dauer dicht und kann die Feuchtigkeit im Keller darauf zurückgeführt werden?



2) Ist das fehlende Bodengutachten und die fehlende Abdichtungsplanung bereits ein Mangel und geschuldet vom "schlüsselfertig bauenden GU" da dadurch die gesamte Gründung des Hauses in Frage steht und eine Dichtheit des Hauses auf Dauer nicht gegeben ist?



3) Ist eine Drainage mit nur einem Spülrohr überhaupt auf Dauer zu unterhalten, da die Funktion auf Dauer so nicht gewährleistet werden kann oder muss nach dem Lastfall eine Drainung nach DIN4095, also mit 4 Rohren an jeder Ecke hin?



4) Was schuldet der GU denn eigentlich? Der Planer ist doch dafür zuständig sich im Vorfeld über die Bodenbeschaffenheit ein Bild zu machen oder kann/darf man bauen wie es einem gerade gefällt, Hauptsache das Ding steht nachher? Schuldet ein Schlüsselfertiganbieter eine Abdichtungsplanung?



Im Werksdatenblatt von Schomburg steht, das eine Drainung gemäß DIN4095 zwingend gemacht werden muss bei dem Produkt und im Vertrag steht, das die Dichtung gemäß dem Werksdatenblatt ausgeführt wird ... aber nicht wirklich wurde da keine Drainung nach DIN4095 gemacht wurde?!?



Es wäre super wenn sich dazu mal jemand äußern würde der echt Ahnung hat da es damit derzeit echte Schwierigkeiten gibt mit dem GU.



Vielen Lieben Dank im Voraus!





Kein Bodengutachten, Lehm, feuchter Keller = Mangel?

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