mercredi 1 octobre 2014

Grunderwerbssteuer / Grundbucheintrag / Eigentümer

Hallo,



gestern erwähnte mein Notar so im Nebensatz, dass das mit dem Finanzamt und der Grunderwerbssteuer durchaus ein paar Wochen dauern kann, dies aber keine Vorraussetzung für die Kaufpreiszahlung ist.



Heisst also, irgendwann ist alles soweit erledigt... Auflassungsvormerkung, Grundschuld bestellt, Vorkaufsrechte geklärt...... Haus bezahlt - ich dann aber immer noch nicht im Grundbuch stehe.

Kann ich denn dann nach notariell "angeodneter" Kaufpreiszahlung eigentlich rein rechtlich betrachtet ins Haus einziehen und anfangen da rumzuwerkeln?

Ich habe ja bezahlt und es liegt "nur noch" an der Schnelligkeit des Finanzamts oder kann noch irgendwas anderes dazwischenkommen? Wie ist das einzuschätzen?



Hat jemand Erfahrungen damit, ob man beim FA einfach so anrufen kann und fragen kann wie lange i.d.R. die Bearbeitungszeiten für die Grunderwerbssteuer sind?





Grunderwerbssteuer / Grundbucheintrag / Eigentümer

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire