mercredi 1 octobre 2014

Dachfenster Laibung unten senkrecht, oben waagerecht -> Norm, aRdT ???

Hallo Forum,

mein Reihenhäuschen steht kurz vor der Abnahme. Wir haben unter anderem den Mängelpunkt Dachflächenfenster Einbau. Diese wurden im DG so eingebaut, das kein senkrechter Sturz erstellt werden kann. Mein SV hat dies in einem Vorab-Mängelbericht bereits aufgezeigt und auch auf das Merkblatt "Einbauteile bei Dachdeckungen" aus dem "Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerk" verwiesen.



Dort steht ...."Anschlüsse müssen bei der Planung festgelegt. Der Anschluss am Sturz soll waagerecht und an der Brüstung senkrecht erfolgen."



Unsere Bauträger Bauleitung will diesen Punkt nicht anerkennen und sich immer heraus reden, das gibt noch einen Kampf :mauer. Die Bauleitung sagt, dieses würde in keiner Norm stehen und wäre zb. ein Sonderwunsch, man hat vorher nicht darüber geredet...bla bla bla. Auch die mir vor Baubeginn ausgelieferten Zeichnungen wäre in diesem Punkt nicht bindend da nichts von DG-Fenster Laibung drin steht (Maßangabe an diesem Punkt fehlt). Obwohl in der zeichnung der Balken visuell erkennbar tiefer liegt redet sich die Bauleitung immer heraus. Der DG-Ausbau wird später von uns in Eigenleistung erstellt (Konterlattung/Beplankung).



Habt ihr ggf. noch Argumentations Tipps, kann ich auf Änderung bestehen, wer hat Recht? Denn Recht haben ist noch nicht gleich Recht bekommen. Gestern hat unser SV ihr noch einmal den Auszug aus dem Regelwerk per Mail zukommen lassen da sie darum gebeten hat wo dieses stehen würde.

Das Verb "soll" im Regelwerk heißt ja auch noch nicht "muss"...., dazu hab ich den Artikel gefunden

http://ift.tt/YR4o7Q



das erste Bild zeigt eine fertige Laibung beim Nachbarn, dieser hat den DG Ausbau mit gekauft. Eine Änderung der Fensterlaibung ist, nach Rücksprache mit einem Dachdecker, wohl möglich.



Eure konstruktive Meinung, Tipps... :e_smiley_brille02:


Angehängte Grafiken







Dachfenster Laibung unten senkrecht, oben waagerecht -> Norm, aRdT ???

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