Als privater Bauherr will ich nach genehmigtem Plan nach Teilungserklärung
eine von mehreren Wohnungen verkaufen.
Laut Vereinbarung mit dem Architekten über die Leistungsphasen 1-4 wurde nun ein
Bauantrag eingereicht.
Als nächstes steht an, Ausschreibungen von Baunternehmen (GÜ) einzuholen, um zum Zeitpunkt
der Genehmigung dann beginnen zu können.
Bisher war ich der Meinung (anfangs hatte dies der Architekt auch so gesagt), dass
für einen Bauunternehmer eine BAUBESCHREIBUNG ausreichend ist, um Angebote abzugeben.
Ich habe mir zB dazu das Buch
http://ift.tt/1vyy4Dp
angesehen. Nun sagte der Architekt, eine vollständige WERKPLANUNG sei zur Angebotseinholung sinnvoll.
Ich hätte folgende Fragen:
a) Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Baubeschreibung (auch durchaus ausführlich)
etwas grundsätzlich anderes ist als eine Werkplanung und auch deutlich weniger Aufwand?
b) M.E. fällt beides in Phase 5 der HOAI. Mit welchem Anteil habe ich ungefähr für die
Baubeschreibung zu rechnen, wenn a) zutrifft?
c) Was ist die Meinung der Fachleute: Ausführliche Werkplanung vor Ausschreibung oder dem
GÜ überlassen?
Vielen Dank schon im Voraus für Ratschläge und Erfahrungen!
eine von mehreren Wohnungen verkaufen.
Laut Vereinbarung mit dem Architekten über die Leistungsphasen 1-4 wurde nun ein
Bauantrag eingereicht.
Als nächstes steht an, Ausschreibungen von Baunternehmen (GÜ) einzuholen, um zum Zeitpunkt
der Genehmigung dann beginnen zu können.
Bisher war ich der Meinung (anfangs hatte dies der Architekt auch so gesagt), dass
für einen Bauunternehmer eine BAUBESCHREIBUNG ausreichend ist, um Angebote abzugeben.
Ich habe mir zB dazu das Buch
http://ift.tt/1vyy4Dp
angesehen. Nun sagte der Architekt, eine vollständige WERKPLANUNG sei zur Angebotseinholung sinnvoll.
Ich hätte folgende Fragen:
a) Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Baubeschreibung (auch durchaus ausführlich)
etwas grundsätzlich anderes ist als eine Werkplanung und auch deutlich weniger Aufwand?
b) M.E. fällt beides in Phase 5 der HOAI. Mit welchem Anteil habe ich ungefähr für die
Baubeschreibung zu rechnen, wenn a) zutrifft?
c) Was ist die Meinung der Fachleute: Ausführliche Werkplanung vor Ausschreibung oder dem
GÜ überlassen?
Vielen Dank schon im Voraus für Ratschläge und Erfahrungen!
Ausschreibung für GÜ: Mit Werkplanung oder nur mit Baubeschreibung?
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