mercredi 1 octobre 2014

Ausschreibung für GÜ: Mit Werkplanung oder nur mit Baubeschreibung?

Als privater Bauherr will ich nach genehmigtem Plan nach Teilungserklärung

eine von mehreren Wohnungen verkaufen.



Laut Vereinbarung mit dem Architekten über die Leistungsphasen 1-4 wurde nun ein

Bauantrag eingereicht.



Als nächstes steht an, Ausschreibungen von Baunternehmen (GÜ) einzuholen, um zum Zeitpunkt

der Genehmigung dann beginnen zu können.



Bisher war ich der Meinung (anfangs hatte dies der Architekt auch so gesagt), dass

für einen Bauunternehmer eine BAUBESCHREIBUNG ausreichend ist, um Angebote abzugeben.



Ich habe mir zB dazu das Buch

http://ift.tt/1vyy4Dp



angesehen. Nun sagte der Architekt, eine vollständige WERKPLANUNG sei zur Angebotseinholung sinnvoll.

Ich hätte folgende Fragen:



a) Gehe ich recht in der Annahme, dass eine Baubeschreibung (auch durchaus ausführlich)

etwas grundsätzlich anderes ist als eine Werkplanung und auch deutlich weniger Aufwand?



b) M.E. fällt beides in Phase 5 der HOAI. Mit welchem Anteil habe ich ungefähr für die

Baubeschreibung zu rechnen, wenn a) zutrifft?



c) Was ist die Meinung der Fachleute: Ausführliche Werkplanung vor Ausschreibung oder dem

GÜ überlassen?



Vielen Dank schon im Voraus für Ratschläge und Erfahrungen!





Ausschreibung für GÜ: Mit Werkplanung oder nur mit Baubeschreibung?

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