Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Ich wohne in Schleswig-Holstein und möchte an unser (über 100 Jahre) altes Haus ca. 35 m² bündig zum bestehenden Haus anbauen.
Wir sind davon ausgegangen, dass das Haus ziemlich genau 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, so wurde dies auch auf der Flurkarte der Zeichnung für den Bauantrag eingezeichnet.
Den Bauantrag haben wir gestellt und genehmigt zurückbekommen.
Nun haben wir (vor Baubeginn) einen Bekannten, der bei einer Vermessungsfirma arbeitet, darum gebeten, die Grenze, bzw. den Abstand des Hauses nochmal nachzumessen:
Leider sind es (beim Anbau nur 2,66 Meter bis zur Grenze - beim Nachbar ist übrigens genug "Luft" bis zum Haus, dieses steht ca. 4 Meter von der Grenze entfernt)
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich möchte später keine Schwierigkeiten bekommen, aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Den Anbau nochmal umplanen (mit Versatz arbeiten) wollte ich nach Möglichkeit nicht, da wir dann alles nochmal neu zeichnen und genehmigen lassen müssten.
Vielen Dank!
ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Ich wohne in Schleswig-Holstein und möchte an unser (über 100 Jahre) altes Haus ca. 35 m² bündig zum bestehenden Haus anbauen.
Wir sind davon ausgegangen, dass das Haus ziemlich genau 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt steht, so wurde dies auch auf der Flurkarte der Zeichnung für den Bauantrag eingezeichnet.
Den Bauantrag haben wir gestellt und genehmigt zurückbekommen.
Nun haben wir (vor Baubeginn) einen Bekannten, der bei einer Vermessungsfirma arbeitet, darum gebeten, die Grenze, bzw. den Abstand des Hauses nochmal nachzumessen:
Leider sind es (beim Anbau nur 2,66 Meter bis zur Grenze - beim Nachbar ist übrigens genug "Luft" bis zum Haus, dieses steht ca. 4 Meter von der Grenze entfernt)
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Ich möchte später keine Schwierigkeiten bekommen, aber auch keine schlafenden Hunde wecken.
Den Anbau nochmal umplanen (mit Versatz arbeiten) wollte ich nach Möglichkeit nicht, da wir dann alles nochmal neu zeichnen und genehmigen lassen müssten.
Vielen Dank!
Nach Baugenehmigung festgestellt, dass keine 3 Meter Grenzabstand (SH)
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