mercredi 3 septembre 2014

Grenzbebauung bei Einfriedungsmauer

Wir bewohnen ein Mehrfamilienhaus in Sachsen. Das Grundstück ist seit rund 100 Jahren mit einer 1,8m hohen Mauer direkt auf den Grundstücksgrenzen umbaut. In einer Ecke des Grundstückes möchten wir gern einen Carport für vier Stellplätze errichten. Auf Grund der Größe ist dafür eine Baugenehmigung notwendig. Allerdings wird die in Sachsen zulässige maximale Länge der Grenzbebauung überschritten. Ein Antrag auf Abweichung wurde abgelehnt, ist wohl Ermessensentscheidung. Prinzipiell haben die Nachbarn nichts dagegen, aber die hohen Aufwände (Notartemine usw.) für eine Baulasteintragung sind auf Grund größerer Eigentümergemeinschaften nicht möglich. Rein praktisch gesehen ändert sich für die Nachbargrundstücke beim Bau des Carports nichts (Verschattung usw.), da ja sowieso schon eine Mauer dort steht. Welche rechtlichen Möglichkeiten für eine Baugenehmigung könnte es hier noch geben?





Grenzbebauung bei Einfriedungsmauer

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