Hallo zusammen,
folgende Situation, kurz zusammengefasst:
Vorgaben B-Plan (1983): Sondergebiet "Wochenendhausgebiet", 1 VG, Kellergeschoß (lichte Höhe: 2,10, keine Wohnräume zulässig), Grundfläche: 60m², Dachneigung 18-25, kein Dachausbau, Wandhöhe bis 2,60m über Gelände. Das Gebiet ist Privatgelände (Eigentümergemeinschaft mit 120 Häuschen).
Aktuelle Bebauung: ca. 25% Wochenendhäuser, gebaut gem. B-Plan (Altbestand), der Rest weicht vom B-Plan deutlich ab. Fast alle mit Dachgauben, ausgebautem Keller und DG. Was hiervon genehmigt ist, kann ich aber nicht sagen.
Da mir nun das letzte freie Grundstück (sind heiß begehrt, m²-Preise bis 550 EUR...im Wochenendgebiet...) exklusiv und zu einem sehr fairen Preis angeboten wurde, beschäftige ich mich seit einigen Tagen mit dem Thema. Auf Nachfrage bei der Gemeinde heißt es: Permanenter Wohnsitz sei mittlerweile "geduldet", aber Abweichungen vom B-Plan werden nicht genehmigt.
Frage: Kann das Bauamt das überhaupt durchsetzen, wenn außenrum beispielsweise 5 der 6 direkten Nachbarn Gauben haben, mir diese aber verweigert werden würden? Das gleiche gilt für das Kellergeschoß. Hier haben die meisten Häuser ihr Badezimmer + Schlafzimmer/Gästezimmer oder Büro.
Für eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
KaraCB
folgende Situation, kurz zusammengefasst:
Vorgaben B-Plan (1983): Sondergebiet "Wochenendhausgebiet", 1 VG, Kellergeschoß (lichte Höhe: 2,10, keine Wohnräume zulässig), Grundfläche: 60m², Dachneigung 18-25, kein Dachausbau, Wandhöhe bis 2,60m über Gelände. Das Gebiet ist Privatgelände (Eigentümergemeinschaft mit 120 Häuschen).
Aktuelle Bebauung: ca. 25% Wochenendhäuser, gebaut gem. B-Plan (Altbestand), der Rest weicht vom B-Plan deutlich ab. Fast alle mit Dachgauben, ausgebautem Keller und DG. Was hiervon genehmigt ist, kann ich aber nicht sagen.
Da mir nun das letzte freie Grundstück (sind heiß begehrt, m²-Preise bis 550 EUR...im Wochenendgebiet...) exklusiv und zu einem sehr fairen Preis angeboten wurde, beschäftige ich mich seit einigen Tagen mit dem Thema. Auf Nachfrage bei der Gemeinde heißt es: Permanenter Wohnsitz sei mittlerweile "geduldet", aber Abweichungen vom B-Plan werden nicht genehmigt.
Frage: Kann das Bauamt das überhaupt durchsetzen, wenn außenrum beispielsweise 5 der 6 direkten Nachbarn Gauben haben, mir diese aber verweigert werden würden? Das gleiche gilt für das Kellergeschoß. Hier haben die meisten Häuser ihr Badezimmer + Schlafzimmer/Gästezimmer oder Büro.
Für eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
KaraCB
Abweichungen vom B-Plan
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