vendredi 9 juin 2017

Fehler in Liegenschaftskarte?

Hallo zusammen!

Auf der Suche nach Antworten für ein Problem bin ich auf diese Diskussion gestoßen:

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Mein Problem ist ähnlich gelagert: Meine Vorfahren erwarben in den 60ern ein Grundstück mit Gebäuden, aus dem noch ein Teil für einen anderen Käufer herausgelöst werden musste. Die Vermessung fand nach dem Kauf statt, notariell wurde dann den neuen Flächen zugestimmt. Den Unterlagen, soweit vorhanden, ist zu entnehmen, dass ein erworbenes Flurstück nach der Teilung größer wurde (statt 500 ar nun knapp 540 m² (ohne den herausgelösten Teil)). Deshalb nehme ich an, dass man bei der Teilung genauer vermessen hat.

Man hat sich wohl aber bei der Liegenschaftskarte verzeichnet, was jetzt, knapp 60 Jahre später, aufmerksamen Mitarbeitern des Landesamtes aufgefallen ist. Jedenfalls wurde uns ein Korrekturvorschlag zugeschickt. Die Korrektur umfasst die Änderung von zwei Teilflächen, jede zu unseren "Ungunsten". Beide würden dem damals herausgelösten Nachbargrundstück zugesprochen werden. Nun haben wir das geprüft und festgestellt, dass eine Teilfläche wohl wirklich zum Nachbargrundstück gehört, die andere aber nicht, obwohl sie der Nachbar nutzt. Es gibt hier sogar eine mündliche Aussage meiner Nachbarn, das meine Vorfahren der Nutzung durch die Nachbarn zugestimmt haben (nichts schriftliches vorhanden).
Der Mitarbeiter des Landesamtes will trotzdem auch dieses Teilstück dem Nachbarn zuordnen. Mein Einwand, dass dadurch die Flurstücksgröße gegenüber dem Grundbucheintrag um 30 m² kleiner wird, tat er als "das hat nichts miteinander zu tun" ab.

Nun ist in der oben verlinkten Diskussion zu lesen, dass die Grundbucheinträge falsch sein können und dass man da Pech gehabt hat. Jetzt stammen die Einträge aber nicht aus dem 18. oder 19. Jahrhundert, sondern offensichtlich von einer Vermessung in den 1960ern. Und die sollen jetzt aufgrund des Vergleichs mit einer Luftbildaufnahme falsch sein? Das mag ich nicht so recht glauben.

Wenn jetzt tatsächlich festgestellt wird, dass das Grundstück real 30 m² kleiner ist als im Grundbuch angegeben, wer kann dann für den fehlerhaften Grundbucheintrag verantwortlich gemacht werden bzw. wer veranlasst die Korrektur, wenn das Landesamt die Fläche kleiner bestimmt als man das offensichtlich früher getan hat?

Hintergrund der Frage: Ich zahle Grundsteuer und Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge (wiederkehrende Kosten). Bei allen Berechnungen beziehen sich die Verwaltungen auf die Flurstücksgrößen, die im Grundbuch eingetragen sind. Wenn die jetzt fehlerhaft sind, zahle ich nach meinem Dafürhalten zu viel. Und den Fehler (falsche Grundstücksgröße) hat entweder eine Behörde in den 60ern oder halt jetzt das Landesamt verursacht. Wie sieht's da mit den (juristischen) Konsequenzen aus?

Viele Grüße,
Andreas


Fehler in Liegenschaftskarte?

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