Hallo,
ich bin neu, würde hier gerne eine Frage stellen, um ggfs. besser einzuschätzen, ob ich Erfolgsaussichten habe, wenn ich einen Anwalt einschalte.
Vor 20 Jahren habe ich ein Haus auf ein Grundstück gebaut und dabei Baulinie und Baugrenze eingehalten (sie Skizze).
Jetzt möchte die Gemeinde ein neues Baugebiet erschließen und dafür eine Strasse zwischen meinem Haus und des Nachbars bauen. Die Möglichkeit, dass dort eine Straße hinkommt, sah der Bauplan vor 20 Jahren vor. Kommuniziert wurde ein Gehweg, aber ich meine zu erinnern, dass im damaligen Bebauungsplan eine Strasse für Autoverkehr nicht ausgeschlossen war.
Wie man im Plan erkennen kann, beträgt der Abstand zu meinem Haus bis zur geplanten Straße nur 1,5m.
Die Gemeinde vertritt den Standpunkt, dass sei nicht ihre Schuld, sondern mein damaliger Architekt habe einen Fehler gemacht und hätte das Haus weiter nach links setzten müssen.
Ich bin nicht vom Fach, aber ich dachte, ich dürfte innerhalb der Baugrenze bauen, diese ist ja auch eingehalten. Hätte ich selbst auf den Abstand von 3m achten müssen? Oder hätte die Gemeinde bei Festlegung der Baugrenze diese 3 Meter schon mit einberechnen müssen?
Meine konkrete Frage ist, ob die Gemeinde trotz Nichteinhaltung der 3 Meter zu Recht die Strasse bauen darf. Oder muss die Gemeinde diese Grenze einhalten und ich sollte einen Anwalt einschalten.
Wie gesagt, die Gemeinde hat gesagt, es sei meine alleinige Schuld, dass die Grenze nicht eingehalten wird und muss deswegen damit leben, dass die Autos 1,5m an meinem Schlafzimmerfenster vorbeiführen.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
(Auf der Skizze ist mein Grundstück: 1/137)
An der Seite steht: Fläche mit Geh-, Fahr- Leitungsrecht in einer Breite v. 5,00 m zugunsten der Gemeinde u der Entwässerungsgemeinschaft - Anrechnug auf Abstandsfläche Wohnhaus
ich bin neu, würde hier gerne eine Frage stellen, um ggfs. besser einzuschätzen, ob ich Erfolgsaussichten habe, wenn ich einen Anwalt einschalte.
Vor 20 Jahren habe ich ein Haus auf ein Grundstück gebaut und dabei Baulinie und Baugrenze eingehalten (sie Skizze).
Jetzt möchte die Gemeinde ein neues Baugebiet erschließen und dafür eine Strasse zwischen meinem Haus und des Nachbars bauen. Die Möglichkeit, dass dort eine Straße hinkommt, sah der Bauplan vor 20 Jahren vor. Kommuniziert wurde ein Gehweg, aber ich meine zu erinnern, dass im damaligen Bebauungsplan eine Strasse für Autoverkehr nicht ausgeschlossen war.
Wie man im Plan erkennen kann, beträgt der Abstand zu meinem Haus bis zur geplanten Straße nur 1,5m.
Die Gemeinde vertritt den Standpunkt, dass sei nicht ihre Schuld, sondern mein damaliger Architekt habe einen Fehler gemacht und hätte das Haus weiter nach links setzten müssen.
Ich bin nicht vom Fach, aber ich dachte, ich dürfte innerhalb der Baugrenze bauen, diese ist ja auch eingehalten. Hätte ich selbst auf den Abstand von 3m achten müssen? Oder hätte die Gemeinde bei Festlegung der Baugrenze diese 3 Meter schon mit einberechnen müssen?
Meine konkrete Frage ist, ob die Gemeinde trotz Nichteinhaltung der 3 Meter zu Recht die Strasse bauen darf. Oder muss die Gemeinde diese Grenze einhalten und ich sollte einen Anwalt einschalten.
Wie gesagt, die Gemeinde hat gesagt, es sei meine alleinige Schuld, dass die Grenze nicht eingehalten wird und muss deswegen damit leben, dass die Autos 1,5m an meinem Schlafzimmerfenster vorbeiführen.
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
(Auf der Skizze ist mein Grundstück: 1/137)
An der Seite steht: Fläche mit Geh-, Fahr- Leitungsrecht in einer Breite v. 5,00 m zugunsten der Gemeinde u der Entwässerungsgemeinschaft - Anrechnug auf Abstandsfläche Wohnhaus
3 Meter Abstand zur Strasse kann nicht eingehalten werden
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