Hallo Experten, ich habe eine Frage zur maßgeblichen Geländehöhe für meine zukünftige Sichtschutzhecke:
In Baden-Württemberg darf meines wissens eine Hecke bei 3 m Grenzabstand 1,8m-0,5m+3m= 4,30m hoch sein.
Bei 3m Grenzabstand liegt der Heckenstandort aufgrund der Hanglage 1m tiefer als die Grenze. Darf die hecke dann 4.30m + 1.0m = 5,3m hoch sein ?
An der Grundstücksgrenze hat der Nachbar 0,5m zurückversetzt eine Wandscheibe mit 1m Höhe errichtet, um sein Grundstück aufzuschütten. Sind es dann 6,3m ?
Von der Wandscheibe geht es nochmals ca. 3 m (!) als Böschung mit 30° nach oben, dort kommt erst seine Terrasse. Ist damit erst die maßgebliche Geländeoberkante erreicht ?
Damit dürfte ich dort somit eigentlich schon einen mittelhohen Baum mit 9,3 m pflanzen...
Hat mir hierzu jemand Info, wie das zu beurteilen ist - außer den natürlich, mich an einen Anwalt zu wenden ?
Ich würde mich freuen!
Ishbins
In Baden-Württemberg darf meines wissens eine Hecke bei 3 m Grenzabstand 1,8m-0,5m+3m= 4,30m hoch sein.
Bei 3m Grenzabstand liegt der Heckenstandort aufgrund der Hanglage 1m tiefer als die Grenze. Darf die hecke dann 4.30m + 1.0m = 5,3m hoch sein ?
An der Grundstücksgrenze hat der Nachbar 0,5m zurückversetzt eine Wandscheibe mit 1m Höhe errichtet, um sein Grundstück aufzuschütten. Sind es dann 6,3m ?
Von der Wandscheibe geht es nochmals ca. 3 m (!) als Böschung mit 30° nach oben, dort kommt erst seine Terrasse. Ist damit erst die maßgebliche Geländeoberkante erreicht ?
Damit dürfte ich dort somit eigentlich schon einen mittelhohen Baum mit 9,3 m pflanzen...
Hat mir hierzu jemand Info, wie das zu beurteilen ist - außer den natürlich, mich an einen Anwalt zu wenden ?
Ich würde mich freuen!
Ishbins
Hanggrundstück Grenzabstand zulässige Heckenhöhe
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