Hallo,
ich weiß nicht so recht, wo hin mit der Frage, daher mal hier in den Außenanlagen-Bereich, denn darum gehts bei uns ja eigentlich:
Situation: Bundesland Bayern
Grundstücke vom Nachbar und von mir fallen von der Straße her zum Garten etwas ab, ca. 60cm-80cm
Auch steigt das Gelände vom Nachbar zu mir etwas an, die Straße geht leicht bergauf, meine Einfahrt liegt somit ein klein wenig höher - vielleicht 20-30cm.
Der Nachbar hat schon länger gebaut, seine 9m lange unterkellerte Garage direkt an die Grenze, ca. 10m von der Straße weg. Ebene Zufahrt von der Straße in die Garage, Hof wurde entsprechend aufgefüllt.
Bei uns gehts aktuell kurz nach der Straße leicht nach unten und dann fällt das Gelände weniger stark zum Garten hin ab.
Wir möchten direkt an die 9m Garage des Nachbarn einen 9m Carport und angeschlossene Hütte für Brennholz, Gartengeräte usw bauen.
Nun sagt der Nachbar, wir können nicht auf sein Niveau auffüllen, weil er seine Garage ja aussen bis zum aktuellen Erdreich verputzt hat und im hinteren Bereich (2,5m) geht noch eine Podesttreppe in den Garagenkeller, da ist der obere Bereich mit Ziegeln gemauert, kein Beton. Wenn ich jetzt hier komplett auf das Fussbodenniveau seiner Garage anfülle, zieht sein Putz Feuchtigkeit und die Ziegel hinten auch.
Nun meine Frage: Ich würde mich mit der selben Höhe wie die Nachbargarage begnügen, dann hab ich ein leichtes Gefälle von der Straße zum Carport, da wir etwas höher als er liegen. Aber ich will natürlich nicht auf 10m Länge 60-80cm runter zum Carport fahren müssen. Bei Starkregen kommt immer viel Wasser den Berg herunter.
Wie schaut das aus? Kann man das nicht abdichten? Wer müsste sich darum kümmern/bezahlen? Ich oder der Nachbar?
Darf ich einfach so dran bauen, wenn es dem Nachbarn nicht passt? Von der Baubehörde her gibt es keine Probleme. 9m Grenzbebauung sind ok, noch dazu hat der Nachbar ja das selbe gemacht. Er ist auch nicht beeinträchtigt, weil unser Dach nicht so hoch wie seines werden soll. Ihm gehts lediglich um den Feuchtigkeitsschutz seines Gebäudes.
Ich will nicht streiten, komme mit dem Nachbarn gut aus, vielleicht gibts ja hier eine ganz einfache - für beide Seiten befriedigende - Lösung, auf die ich bisher noch nicht gekommen bin.
ich weiß nicht so recht, wo hin mit der Frage, daher mal hier in den Außenanlagen-Bereich, denn darum gehts bei uns ja eigentlich:
Situation: Bundesland Bayern
Grundstücke vom Nachbar und von mir fallen von der Straße her zum Garten etwas ab, ca. 60cm-80cm
Auch steigt das Gelände vom Nachbar zu mir etwas an, die Straße geht leicht bergauf, meine Einfahrt liegt somit ein klein wenig höher - vielleicht 20-30cm.
Der Nachbar hat schon länger gebaut, seine 9m lange unterkellerte Garage direkt an die Grenze, ca. 10m von der Straße weg. Ebene Zufahrt von der Straße in die Garage, Hof wurde entsprechend aufgefüllt.
Bei uns gehts aktuell kurz nach der Straße leicht nach unten und dann fällt das Gelände weniger stark zum Garten hin ab.
Wir möchten direkt an die 9m Garage des Nachbarn einen 9m Carport und angeschlossene Hütte für Brennholz, Gartengeräte usw bauen.
Nun sagt der Nachbar, wir können nicht auf sein Niveau auffüllen, weil er seine Garage ja aussen bis zum aktuellen Erdreich verputzt hat und im hinteren Bereich (2,5m) geht noch eine Podesttreppe in den Garagenkeller, da ist der obere Bereich mit Ziegeln gemauert, kein Beton. Wenn ich jetzt hier komplett auf das Fussbodenniveau seiner Garage anfülle, zieht sein Putz Feuchtigkeit und die Ziegel hinten auch.
Nun meine Frage: Ich würde mich mit der selben Höhe wie die Nachbargarage begnügen, dann hab ich ein leichtes Gefälle von der Straße zum Carport, da wir etwas höher als er liegen. Aber ich will natürlich nicht auf 10m Länge 60-80cm runter zum Carport fahren müssen. Bei Starkregen kommt immer viel Wasser den Berg herunter.
Wie schaut das aus? Kann man das nicht abdichten? Wer müsste sich darum kümmern/bezahlen? Ich oder der Nachbar?
Darf ich einfach so dran bauen, wenn es dem Nachbarn nicht passt? Von der Baubehörde her gibt es keine Probleme. 9m Grenzbebauung sind ok, noch dazu hat der Nachbar ja das selbe gemacht. Er ist auch nicht beeinträchtigt, weil unser Dach nicht so hoch wie seines werden soll. Ihm gehts lediglich um den Feuchtigkeitsschutz seines Gebäudes.
Ich will nicht streiten, komme mit dem Nachbarn gut aus, vielleicht gibts ja hier eine ganz einfache - für beide Seiten befriedigende - Lösung, auf die ich bisher noch nicht gekommen bin.
Garten auffüllen - Nachbargebäude Grenzbebauung
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