jeudi 16 février 2017

Restwert temporär eingebauter Stahlgurt

Hallo,

bei meinem Bauvorhaben musste wegen ungünstiger Bodenverhältnisse ein sehr aufwändiger Grubenverbau angefertigt werden. Die Spundwand wurde oben mit einem stählernen Gurt verstärkt, um ein Eindrücken durch das Erdreich während des Ausbaggerns zu verhindern:

http://ift.tt/2kvdcA8

Nun wurde nach dem Ausbaggern auf 3m Tiefe eine Betonsohle als Bodenplatte gegossen. Der Gurt wurde inzwischen planmässig wieder entfernt, weil die Betonplatte für ausreichend Stabilität sorgt. Allein für den Gurt fielen Kosten von ca. 20000€ brutto (inkl. Einbau) an, die der Tiefbauer mit dem hohen Stahlpreis begründete. Nun frage ich mich, ob mir nicht nach dem Ausbau ein Restwert rückerstattet werden müsste. Der BU meinte, das sei nicht üblich, der Restwert würde gerade Ausbau und Abtransport decken.

Wie wird das am Bau üblicherweise gehandhabt, wenn Stahlteile nur vorübergehend im Einsatz sind? Ist der Preis für ca. 70m Gurt mit 16t Gewicht vernünftig? Werden solche Gurte nach Gebrauch verschrottet oder wiederverwendet? Der Einabu selbst scheint mir ja nicht allzu aufwändig zu sein.

Gruß

Mike


Restwert temporär eingebauter Stahlgurt

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