Hallo zusammen,
laut Norm gilt ja für die Wirksamkeit von Nebenbestimmungen diese Reihenfolge:
1. Leistungsbeschreibung
2. Besondere Vertragsbedingungen (Ausführungsfristen, Vertragsstrafen, Rechnungsstellung und ggf. verlängerte Zahlungsfristen etc.)
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (Weitergabe an Nachunternehmer, Vertragsstrafen, Vorauszahlungen, etc.)
4. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Beispiele?)
5. VOB/C
6. VOB/B
Nun habe ich noch folgende Fragen hierzu:
- Wo genau liegt nun der Unterschied zwischen den BVB und den ZVB? So wie ich das verstanden habe können erstere der VOB widersprechen, letztere nicht. Könnte ich also einfach in den BVB eine Vertragsstrafe von 30% vom Auftragswert festlegen, obwohl in der VOB maximal 10% angegeben sind?
- Was sind Beispiele für Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen? Wann macht es Sinn diese zu vereinbaren?
- Inwiefern kann die Leistungsbeschreibung den aRdT widersprechen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
laut Norm gilt ja für die Wirksamkeit von Nebenbestimmungen diese Reihenfolge:
1. Leistungsbeschreibung
2. Besondere Vertragsbedingungen (Ausführungsfristen, Vertragsstrafen, Rechnungsstellung und ggf. verlängerte Zahlungsfristen etc.)
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (Weitergabe an Nachunternehmer, Vertragsstrafen, Vorauszahlungen, etc.)
4. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Beispiele?)
5. VOB/C
6. VOB/B
Nun habe ich noch folgende Fragen hierzu:
- Wo genau liegt nun der Unterschied zwischen den BVB und den ZVB? So wie ich das verstanden habe können erstere der VOB widersprechen, letztere nicht. Könnte ich also einfach in den BVB eine Vertragsstrafe von 30% vom Auftragswert festlegen, obwohl in der VOB maximal 10% angegeben sind?
- Was sind Beispiele für Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen? Wann macht es Sinn diese zu vereinbaren?
- Inwiefern kann die Leistungsbeschreibung den aRdT widersprechen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten!
Rangfolge der Nebenbestimmungen
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