dimanche 5 février 2017

Nicht DIN-gerechte Treppenstahlunterkonstruktion

Hallo zusammen,

wir wollten jetzt in unserem durch Bauträger erstellten, abgenommenen und bezogenen Neubau auf der vorhandenen Stahlunterkonstruktion Stufen herstellen lassen. Der Stufenhersteller hat uns erklärt, dass die vorhandene Unterkonstruktion nicht DIN-gerecht ist und in diesem Zusammenhang keine DIN-gerechten Stufen möglich sind (Auftritt wird minimal zu kurz sein). Stufen wird er nur einbauen, wenn wir unterschriftlich erklären dass wir davon Kenntnis haben. Diesen Weg wollen wir jetzt gehen, da wir die vorhande Bautreppe nun zügig austauschen wollen.

Für uns stellt sich jetzt die Frage ob wir den BT auch noch zu einem späteren Zeitpunkt für die nicht DIN-gerechte Stahlunterkonstruktion haftbar machen können, wenn wir später einmal feststellen sollten, dass uns die nicht DIN-gerechte Treppenanlage zu große Probleme bereitet.


Gruß Harri


Nicht DIN-gerechte Treppenstahlunterkonstruktion

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