lundi 6 février 2017

Entfernung einer möglichen teiltragenden Wand

Hallo, hätte mal eine Frage an die Bauingenieure bzgl. der Entfernung einer potentiellen teiltragenden Wand.
In dem Gebäude (BJ um 1910) mit vier Etagen wurden im Laufe der Jahre mehrere Wände untereinander entfernt.
Die Wand ( Innenliegende Zimmertrennwand, 11,5 cm WS, Massivziegel) im 4.OG steht noch.
Im 3.OG wurde in den 1970ern vom damaligen Statiker ein Stützpfeiler verlangt.
In den Wohnungsplänen sind in den Wohnungen im 1. und 2. OG, in denen die Wand ebenfalls entfernt wurde, an der Stelle die Bezeichnung NP22 zu erkennen,
dort wo die Wand im 4.OG, sowie im EG steht ist im Plan die Bezeichnung NP20 zu lesen.

Nun wurde die Wand im EG durch den Eigentümer ohne Einbeziehung eines Statikers entfernt.
Direkt an dieser Wand liegt im übrigen auch ein Schornstein.

Nur mal generell (bin kein Bauingenieur): die Logik sagt mir hier, dass diese Wand doch eigentlich eine statische Funktion haben muss, sonst würde doch kein Stützpfeiler im 3.OG verlangt werden.
Was bedeutet die Abkürzung NP20 bzw. NP22?

Vielen Dank für die Info vorab :)


Entfernung einer möglichen teiltragenden Wand

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