Im Bebauungsplan in unserem Neubaugebiet steht: "Es wird festgesetzt, dass für die Einfriedungen zu den Erschließungsflächen eine maximale Höhe von 0,60 m über der Oberkante der Erschließungsfläche zulässig ist. Diese Regelung
dient vor allem der Verkehrssicherheit....."
Leider konnte ich bisher nicht raus finden, wie der Begriff Einfriedung in der Tiefe definiert ist. Könnte ich z.B. einen 60 cm Zaun dicht die Grundstückgrenze zur Straße setzen und direkt dahinter eine 1,80 m Hecke pflanzen? Oder ab welcher Maßeinheit wäre eine 1,80 m Hecke erlaubt?
Im Bebauungsplan ist die Einfriedung nicht weiter definiert. Wird bei "Einfriedung" zwischen Carport, Zaun und Hecke unterschieden?
Ich freue mich, wenn jemand weitere Informationen zur "Einfriedung" hat.
dient vor allem der Verkehrssicherheit....."
Leider konnte ich bisher nicht raus finden, wie der Begriff Einfriedung in der Tiefe definiert ist. Könnte ich z.B. einen 60 cm Zaun dicht die Grundstückgrenze zur Straße setzen und direkt dahinter eine 1,80 m Hecke pflanzen? Oder ab welcher Maßeinheit wäre eine 1,80 m Hecke erlaubt?
Im Bebauungsplan ist die Einfriedung nicht weiter definiert. Wird bei "Einfriedung" zwischen Carport, Zaun und Hecke unterschieden?
Ich freue mich, wenn jemand weitere Informationen zur "Einfriedung" hat.
Einfriedung
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