Hallo,
wir streiten uns schon lange mit unseren Hausbaufirmen über den korrekten Fenstereinbau. Der gerichtliche Gutachter hat bereits festgestellt, dass die Temperaturen an vielen Stellen der Fensterfuge viel zu niedrig sind. Da bei der Messung lediglich Temperaturen gemessen wurden, können aus rechtlicher Sicht nur Mutmaßungen über Luftundichtigkeiten getroffen werden (diese wurden allerdings bereits in einem vorangegangenen außergerichtlich durchgeführten Blower Door Test festgestellt).
Firma 1 hat unser Holzständerhaus aufgestellt und hat sich vertraglich zum Einbau der Fenster verpflichtet. Firma 2 übernahm den Innenausbau inkl. Dämmung und Luftdichtebene (lt. Vertrag luftdichter Wandaufbau nach Innen).
Die Fenster wurden eingesetzt und von der Innenseite unzureichend ausgeschäumt. Von Innen wurde auf die Fensterrahmen und die Luftdichtebene ein Band aufgeklebt, das lt. Hersteller nicht für den luftdichten Fenstereinbau konzipiert ist (sondern zum Verkleben von Luftdichtfolien und deren Anschluss an Rohre, Schornstein usw.).
Firma 1 fühlt sich nun lediglich für die Mängelbeseitigung im Außenbereich der Fenster bis zur Dämmung verantwortlich, den Innenbereich schiebt sie Firma 2 zu, da diese nach ihrer Ansicht für die Herstellung der Luftdichtebene zuständig war. Unserer Meinung nach beinhaltet der korrekte Fenstereinbau auch die Herstellung der Luftdichtheit und die Sicherstellung, dass Innen eine höhere Diffusionsdichtheit besteht als Außen, daher wäre Firma 1 zuständig.
Wer hat Recht?
Danke für Eure Antworten!
wir streiten uns schon lange mit unseren Hausbaufirmen über den korrekten Fenstereinbau. Der gerichtliche Gutachter hat bereits festgestellt, dass die Temperaturen an vielen Stellen der Fensterfuge viel zu niedrig sind. Da bei der Messung lediglich Temperaturen gemessen wurden, können aus rechtlicher Sicht nur Mutmaßungen über Luftundichtigkeiten getroffen werden (diese wurden allerdings bereits in einem vorangegangenen außergerichtlich durchgeführten Blower Door Test festgestellt).
Firma 1 hat unser Holzständerhaus aufgestellt und hat sich vertraglich zum Einbau der Fenster verpflichtet. Firma 2 übernahm den Innenausbau inkl. Dämmung und Luftdichtebene (lt. Vertrag luftdichter Wandaufbau nach Innen).
Die Fenster wurden eingesetzt und von der Innenseite unzureichend ausgeschäumt. Von Innen wurde auf die Fensterrahmen und die Luftdichtebene ein Band aufgeklebt, das lt. Hersteller nicht für den luftdichten Fenstereinbau konzipiert ist (sondern zum Verkleben von Luftdichtfolien und deren Anschluss an Rohre, Schornstein usw.).
Firma 1 fühlt sich nun lediglich für die Mängelbeseitigung im Außenbereich der Fenster bis zur Dämmung verantwortlich, den Innenbereich schiebt sie Firma 2 zu, da diese nach ihrer Ansicht für die Herstellung der Luftdichtebene zuständig war. Unserer Meinung nach beinhaltet der korrekte Fenstereinbau auch die Herstellung der Luftdichtheit und die Sicherstellung, dass Innen eine höhere Diffusionsdichtheit besteht als Außen, daher wäre Firma 1 zuständig.
Wer hat Recht?
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Luftdichter Einbau Fenster Gewerk Fenstereinbau oder Luftdichtebene?
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