dimanche 9 octobre 2016

Abnahme des Geimeinschaftseigentums

Guten Morgen Forum,

in Kürze haben wir Eigentümer (Mehrfamilienhaus/Eigentumswohnungen) die Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit unserem Bauträger. Da keiner der Käufer fachkundig ist, hatten wir (die Eigentümer) uns darauf verständigt, ein Gutachten erstellen zu lassen. Dies ist auch bereits geschehen. Das Gutachten wurde bereits vor Wochen dem Bauträger zur Verfügung gestellt. Einige Mängel wurden auch bereits behoben, der Großteil steht aber noch aus. Seitens des Bauträgers haben wir schon gehört, dass einige der aufgeführten Mängel aus seiner Sicht keine Mängel sind. Warum einige Mängel keine sein sollen, hierzu hat der Bauträger noch nichts gesagt.

Jetzt zu meinen Fragen:

1) Wenn wir den offiziellen Abnahmetermin haben, ist der Bauträger dann verpflichtet die Mängel im Protokoll mit aufzunehmen, auch wenn er das ganz anders sieht?

2) Mal angenommen es kommt zu keiner Einigung. Gibt es dann ein vereinfachtes Verfahren, in dem sich z. B. beide Seiten auf einen vereidigten Gutachter einigen oder dieser durch eine neutrale Person bestellt wird, der dann das Gemeinschaftseigentum begutachtet und das Ergebnis dann für beide Seiten ohne wenn und aber bindend ist?

Falls ja, wie nennt man diese Verfahren?

Keiner der Eigentümer hat Interesse die Angelegenheit über Anwälte regeln zu lassen :-).


Abnahme des Geimeinschaftseigentums

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire