Die Landeshauptstadt Stuttgart verkauft einen Bauplatz in Stuttgart-Zuffenhausen mit insg. ca. 670 m2 gegen Höchstgebot. Ich möchte gern eure Meinungen dazu haben und von eure Erfahrungen wissen wie viel ihr für so was anbieten würdet?
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Grundstücksbeschreibung
Allgemeines Wohngebiet WA2 (je Wohngebäude ist nur eine Wohnung zulässig), GRZ 0,25, HbA1 (Höhe der baulichen Anlage: maximal 9 m), offene Bauweise, Einzel- oder Doppelhaus, D2 und L1. Die Planung ist mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung abzustimmen
Die Teilfläche von ca. 183 m2 ist als Zufahrt zum Baugrundstück herzustellen.
Grundbuch
Gebäude- und Freifläche, 487 m2
Flst. 2197, Verkehrsfläche, Teilfläche von ca. 183 m2
Baulasten/Belastungen
Im Baulastenbuch sind keine Belastungen eingetragen
Hinweise
Der Bauplatz ist noch nicht hinreichend erschlossen.
Je eine Gas- und Wasserleitung liegt im Flst. 2197. Diese Leitungen sind dinglich zu sichern. Stromleitungen und ein Abwasserkanal liegen in der Straße.
Die Anschlussarbeiten an die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Herstellung der Grundstückszufahrt auf der Teilfläche des Flst. 2197 ist Sache des Käufers und erfolgen auf seine Kosten.
Die Grundstückszufahrt ist für das an das Baugrundstück nördlich angrenzende städtische Gartengrundstück als Zufahrt zur Verfügung zu stellen. Das Grundstück wird hierfür im Grundbuch mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Stadt Stuttgart belastet.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks Flst. 2271/1 lt. Bebauungsplan berechtigt ist, im östlichen Teil seines Grund- stücks eine Garage zu errichten.
Sollte die Zufahrt zu dieser Garage baurechtlich nicht über das eigene Grundstück möglich sein, verpflichtet sich der Käufer zu Gunsten des Grundstückseigentümers von Flst. 2271/1 ein Überfahrtsrecht bis zur Garage einzuräumen und ebenfalls im Grundbuch dinglich sicherzustellen.
Kaufpreis
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Die Landeshauptstadt Stuttgart erwartet, gestützt auf eine amtliche Verkehrswertermittlung, Kaufpreisgebote von mindestens
240.000,00
Erschließungs- und Kanalbeiträge sind im Kaufpreis enthalten. Die Erschließungs- situation wurde berücksichtigt.
Gebote unter dem Verkehrswert werden nicht berücksichtigt.
Verkaufsrichtlinien Wohnbauplätze
Die Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Liegenschaften und Wohnen) bietet Wohn- bauplätze im bestehenden Zustand öffentlich zum Kauf an. Die Grundstücke sind innerhalb von 36 Monaten nach notariellem Kaufvertragsabschluss zu bebauen. Die Gebäude sind dabei so zu errichten, dass die Anforderungen an ein KfW- Effizienzhaus 70 (Jahres-Primärenergiebedarf Qp mindestens 30 % besser als EnEV 2009) eingehalten werden.
Die Gebäude sind unverzüglich dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Die Baugrundstücke sind ausschließlich für den Wohnungsbau bestimmt, was im Grundbuch durch eine entsprechende Benützungsbeschränkung sichergestellt wird. Die Bebauungs- verpflichtung wird durch ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt abgesichert.
Es ist jeweils der aktuelle Bodenwert ausgewiesen. Die Bodenwerte sind unverbindlich. Die Stadt behält sich vor, dass Gebote, die diesen Bodenwert nicht erreichen, nicht weiter verfolgt werden. Die Grundstücksvergabe erfolgt gegen Höchstgebot. Zu berücksichtigen ist dabei, dass, sofern in der betreffenden Grundstücksausschrei- bung nichts anderes erwähnt ist, für die Grundstücke in gegenwärtigem Bestand der- zeit keine Anliegerleistungen anfallen. Nicht berührt hiervon sind Haus- und Grund- stücksanschlüsse jeglicher Art; diese sind vom Bewerber (Käufer) zu tragen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat den Baugrund nicht untersucht, für eine bestimm- te Tragfähigkeit des Bodens wird keine Haftung übernommen.
Der Boden wurde auch nicht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln untersucht. Die Erhebung evtl. vorhandener Verdachtsflächen beim Regierungspräsidium Stuttgart -Kampfmittelbeseitigungsdienst- ist Sache des Käufers.
Der notarielle Kaufvertrag ist innerhalb von längstens 2 Monaten nach Mitteilung der Vergabeentscheidung durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen abzuschließen. Im Kaufvertrag wird dabei ausgewiesen, dass der Kaufpreis innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig ist. Wird der Vertrag nicht inner- halb der vorstehend genannten Frist abgeschlossen, erlischt die Verkaufszusage.
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Grundstücksbeschreibung
Allgemeines Wohngebiet WA2 (je Wohngebäude ist nur eine Wohnung zulässig), GRZ 0,25, HbA1 (Höhe der baulichen Anlage: maximal 9 m), offene Bauweise, Einzel- oder Doppelhaus, D2 und L1. Die Planung ist mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung abzustimmen
Die Teilfläche von ca. 183 m2 ist als Zufahrt zum Baugrundstück herzustellen.
Grundbuch
Gebäude- und Freifläche, 487 m2
Flst. 2197, Verkehrsfläche, Teilfläche von ca. 183 m2
Baulasten/Belastungen
Im Baulastenbuch sind keine Belastungen eingetragen
Hinweise
Der Bauplatz ist noch nicht hinreichend erschlossen.
Je eine Gas- und Wasserleitung liegt im Flst. 2197. Diese Leitungen sind dinglich zu sichern. Stromleitungen und ein Abwasserkanal liegen in der Straße.
Die Anschlussarbeiten an die Ver- und Entsorgungsleitungen sowie die Herstellung der Grundstückszufahrt auf der Teilfläche des Flst. 2197 ist Sache des Käufers und erfolgen auf seine Kosten.
Die Grundstückszufahrt ist für das an das Baugrundstück nördlich angrenzende städtische Gartengrundstück als Zufahrt zur Verfügung zu stellen. Das Grundstück wird hierfür im Grundbuch mit einem Geh- und Fahrrecht zugunsten der Stadt Stuttgart belastet.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Eigentümer des Nachbargrundstücks Flst. 2271/1 lt. Bebauungsplan berechtigt ist, im östlichen Teil seines Grund- stücks eine Garage zu errichten.
Sollte die Zufahrt zu dieser Garage baurechtlich nicht über das eigene Grundstück möglich sein, verpflichtet sich der Käufer zu Gunsten des Grundstückseigentümers von Flst. 2271/1 ein Überfahrtsrecht bis zur Garage einzuräumen und ebenfalls im Grundbuch dinglich sicherzustellen.
Kaufpreis
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Die Landeshauptstadt Stuttgart erwartet, gestützt auf eine amtliche Verkehrswertermittlung, Kaufpreisgebote von mindestens
240.000,00
Erschließungs- und Kanalbeiträge sind im Kaufpreis enthalten. Die Erschließungs- situation wurde berücksichtigt.
Gebote unter dem Verkehrswert werden nicht berücksichtigt.
Verkaufsrichtlinien Wohnbauplätze
Die Landeshauptstadt Stuttgart (Amt für Liegenschaften und Wohnen) bietet Wohn- bauplätze im bestehenden Zustand öffentlich zum Kauf an. Die Grundstücke sind innerhalb von 36 Monaten nach notariellem Kaufvertragsabschluss zu bebauen. Die Gebäude sind dabei so zu errichten, dass die Anforderungen an ein KfW- Effizienzhaus 70 (Jahres-Primärenergiebedarf Qp mindestens 30 % besser als EnEV 2009) eingehalten werden.
Die Gebäude sind unverzüglich dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Die Baugrundstücke sind ausschließlich für den Wohnungsbau bestimmt, was im Grundbuch durch eine entsprechende Benützungsbeschränkung sichergestellt wird. Die Bebauungs- verpflichtung wird durch ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt abgesichert.
Es ist jeweils der aktuelle Bodenwert ausgewiesen. Die Bodenwerte sind unverbindlich. Die Stadt behält sich vor, dass Gebote, die diesen Bodenwert nicht erreichen, nicht weiter verfolgt werden. Die Grundstücksvergabe erfolgt gegen Höchstgebot. Zu berücksichtigen ist dabei, dass, sofern in der betreffenden Grundstücksausschrei- bung nichts anderes erwähnt ist, für die Grundstücke in gegenwärtigem Bestand der- zeit keine Anliegerleistungen anfallen. Nicht berührt hiervon sind Haus- und Grund- stücksanschlüsse jeglicher Art; diese sind vom Bewerber (Käufer) zu tragen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat den Baugrund nicht untersucht, für eine bestimm- te Tragfähigkeit des Bodens wird keine Haftung übernommen.
Der Boden wurde auch nicht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln untersucht. Die Erhebung evtl. vorhandener Verdachtsflächen beim Regierungspräsidium Stuttgart -Kampfmittelbeseitigungsdienst- ist Sache des Käufers.
Der notarielle Kaufvertrag ist innerhalb von längstens 2 Monaten nach Mitteilung der Vergabeentscheidung durch das Amt für Liegenschaften und Wohnen abzuschließen. Im Kaufvertrag wird dabei ausgewiesen, dass der Kaufpreis innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig ist. Wird der Vertrag nicht inner- halb der vorstehend genannten Frist abgeschlossen, erlischt die Verkaufszusage.
Was ist ein guter Preis für das Grundstück?
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