mardi 3 novembre 2015

Gewährleistung maschinelle und elektronische Anlagenteile

Hallo,

zwei Fragen zur Gewährleistung.

Ausgangslage: Vertrag auf Basis VOB/B mit dem Zusatz "Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der VOB/B 5 Jahre gemäß BGB".

(1) Welche Gewährleistungsfrist gilt in diesem Falle, also mit dem erwähnten Zusatz, für maschinelle und elektronische Anlagenteile?

(2) Lt. VOB/B §13 Abs 4 Satz 2 verlängert sich die Gewährleistung im Normalfall wenn der Auftragnehmer die Wartung übernimmt. Lese ich dies korrekt, dass der Auftragsnehmer die Wartung übernehmen muss, es reicht also nicht, dass irgend eine Fachfirma die Wartung übernimmt?

Gruß
Gunnar


Gewährleistung maschinelle und elektronische Anlagenteile

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