mardi 10 novembre 2015

Garage an Grenze bzw. länger als 9m in Bayern?

Hallo

Wir sind gerade in der Planungsphase und es könnte evtl. sein,dass wir mit den 9m Garagenlänge nicht ganz auskommen,da wir 2 Garagen evtl. hintereinander machen "könnten".
Selbst bei Nebeneinander wird es wohl nicht reichen bei 3 Garagen.

Frag mich sowieso wie man auf 9 Meter kommt.Aber gut.

Ich hab in der bayerischen Bauordnung folgendes gelesen:

http://ift.tt/1M430D6

unter Artikel 6 heißt es:


In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m; abweichend von Abs. 4 bleibt bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad die Höhe von Dächern und Giebelflächen unberücksichtigt,



Was ist aber bei über 9m?
Was ist bei einer Grundstücksgrenze von kürzer als 42m im Bezug auf die 9m?

Wäre schön,wenn mir hier jemand helfen würde.

Muss man dann bei über 9m wieder 3m von der Grundstücksgrenze Abstand halten,würde auch 1-2m reichen oder wie ist das?

Herzlichen Dank

Stefan


Garage an Grenze bzw. länger als 9m in Bayern?

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire