lundi 2 novembre 2015

Fliesenverlegung: "Alles Optische Mängel"???

Hallo,

wir haben in einem Teilbereich des Hauses, der 10 x 3,80m groß ist, Fliesen verlegen lassen. An einem Ende des "Raumes" ist die Küche, am anderen WC und Technikraum, dazwischen Flur / offenes Treppenhaus. Top Untergrund und keine komischen Ecken, sondern alles grade, rechtwinklige Räume.

Fliesen 30x60, eigentlich wollten wir einen Halbverband, Fliesenlegermeister sagte, er würde uns einen Drittelverband empfehlen. Ok, also haben wir einen Drittelverband verlegen lassen.

Nachdem er fertig war, waren folgende Mängel vorhanden:

- vorgabe war, dass zum Wohnzimmer 16mm OK Fliesen sind. Es waren 22mm. also musste im Wohnzimmer unter dem Parkett ebenfalls angepachtelt werden

- einige Fliesen hatten zu viel Abstand zur Wand, so dass die Fußleiste, die als Muster vorlag, die Fliesen nicht abgedeckt hat

- Fugen sind generell sehr fleckig, teilweise löchrig

- an vielen Fugenstellen kommt der Fliesenkleber durch (=Aussage des Fliesenlegers), Folge sind weiße Flecken. An ca 5 Stellen wurde schon die Fuge ausgetauscht

- Beim Austausch der Fliesen wurde der Höhenangleich zur Nachbarfliese eher verschlimmbessert. Generell sind einige Stellen vorhanden, wo mehr als 2mm Höhenunterschied zur Nachbarsfliese vorhanden sind.

- Fugenbreiten sind sehr viele vorhanden. von 3 bis 8mm ist alles vorhanden.

- Beim Austausch einzelner Fliesen wurde eine Nachbarfliese beschädigt.

- Silikonarbeiten waren eine komplette Katastrophe, nicht nur optisch, sondern da sich die Fugen von Badobjekten ablösten und Fugen zum Teil die Fliesenkanten nicht abdeckten, er einen Nachbesserungsversuch dahingehend in den Sand gesetzt hat, dass er eine Silikonfuge einfach nochmal mit Silikon überzogen hat, haben wir die Silikonfugen in Eigenleistung entfernt und an einen Fachmann vergeben, der dann top Arbeit geleistet hat.


zum vergleich: das Bad im OG wurde mit den gleichen Fliesen gefliest und hier wurde es perfekt, was Höhen und Fugen angeht. War aber auch ein anderer Fliesenleger.

da wir die Rechnung deutlich gekürzt haben, er dann mit seinem Anwalt aufgeschlagen ist kommen mir folgende Fragen:

- hat der Anwalt mit der Aussage Recht, dass Fugenbreiten zwischen 3 und 8mm toleriert werden müssen?

- weitere Aussage seines Anwaltes: es handele sich ausschließlich um optische Mängel, die keine Minderung der Rechnung rechtfertigen würden. Ich meine gelesen zu haben, dass grade bei Gewerken bei denen es auf die Optik ankommt (wie Fliesenverlegung), eine Vielzahl optischer Mängel dennoch eine Kürzung rechtfertigen.

- muss man wirklich immer 3 Nachbesserungsversuche tolerieren? Wir haben nach einem gescheiterten Nachbesserungsversuch feststellen müssen, dass Silikonarbeiten nicht zu seinen Stärken gehört und er scheinbar (trotz besseren Wissens ???) Fehler begeht, die einfach nicht gehen, wie zB Silikon mit Silikon zu überziehen. Ergebnis war nämlich, dass es sich nach 10 Tagen abgelöst hat. Genausowenig hat er die Badobjekte vor dem Silikonieren entfettet, so dass sich das Sillikon gelöst hat.

grundsätzlich ist meine Meinung, dass man sich doch bewusst einen Fliesenlegermeisterbetrieb aussucht, weil man Qualität erwartet. Die Wandfliesen im WC habe ich selbst verlegt und trotz 1. mal sehen diese deutlich besser aus, als das was der Meister abgeliefert hat.
Wenn man dies alles als optische Mängel abstempelt, die keine Minderung der Rechnung rechtfertigen, dann ist die logische Konsequenz: ich kann mir xyz engagieren, der die Fliesen "reinwirft", Optik egal, laufen kann man drauf und er hätte ja auch dann 100% Anspruch auf den lohn, oder nicht?!?! Es kann doch nicht sein, dass wenn 2 Meisterbetriebe im gleichen Haus tätig sind, der eine mit dem gleichen Material Ergebnisse sehr Nah an der Perfektion abliefert, der andere Ergebnisse wie beschrieben und beide haben Anspruch auf den vollen Rehnungsbetrag...

Ich danke euch schonmal für eure Ausführungen,

PTBenz


Fliesenverlegung: "Alles Optische Mängel"???

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