mardi 3 novembre 2015

Droht uns ein Rechtsstreit...?!!?

Hallo zusammen,

noch in der Planungsphase unseres Einfamilienhauses laufe ich allen Anschein nach auf eine Streitigkeiten mit unserem Architekten zu. Da ich die Rechtslage nicht genau kenne, würde ich mich über fachkundige Einschätzungen und lösungsorientierte Ratschläge freuen. Folgendes ist bisher geschehen:

Meine Frau und ich hatten im Sommer eigentlich den Bauantrag für unser Einfamilienhaus bei der Stadt eingereicht, erstellt durch einen Architekten, den wir aufgrund der Entfernung zu unserem Wohnort nur bis einschließlich LP4 beauftragt hatten. Der neue Architekt, der uns von der Ausführungsplanung bis einschl. Bauleitung unterstützen sollte, hat uns an den eingereichten Unterlagen nachvollziehbare Änderungen empfohlen. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine Überschreitung des Baufeldes. Angesichts des sehr jungen Bebauungsplanes für unser Grundstück sind frühere Bemühungen in dieser Richtung leider abgelehnt worden.

Unser Architekt hat daraufhin in einem persönlichen Gespräch mit der Stadt (ohne unsere Anwesenheit) die Genehmigung dafür in Aussicht gestellt bekommen - zu unserer großen Überraschung! Nachdem wir daraufhin in wochenlanger Arbeit das gesamte Haus umgeplant haben, stellte sich heraus, dass wir das Baufeld nach wie vor nicht überschreiten dürfen und unser "neuer Antrag" nicht genehmigungsfähig wäre.

Nun möchte unser Architekt seine bisherigen Leistungen in einer ersten Rechnung vergütet bekommen. Aber nicht nur das: Auch der Statiker, der auf den nicht genehmigungsfähigen Entwurf gearbeitet hat, möchte Geld von uns. Für etwas, womit wir nichts anfangen können und wodurch ein Baubeginn in diesem Jahr nicht mehr möglich wurde!

Nun meine Frage: Haftet der Architekt, wenn er sich bei Aussagen zum Genehmigungserfolg nicht ausreichend (z.B. schriftlich) absichert und es dadurch zu Bauverzögerung und ungeplanten Mehrkosten kommt?

Vielen Dank für Eure Kommentare!
Chris


Droht uns ein Rechtsstreit...?!!?

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