Hallo,
ich habe eine kurze Frage: Wie verbindlich ist ein schriftlich angekündigter Abnahmetermin (Bauträger-Kaufvertrag), wenn dieser noch vor dem vertraglich zugesicherten Fertigstellungstermin liegt?
Also folgende Situation:
Fertigstellung bis 31.12. zugesichert
Abnahmetermin angekündigt für mal fiktiv 10. November
Abnahme scheitert, weil Wärmepumpe kaputt
Kann man daraus schon Schadenersatzansprüche ableiten, wenn das Umzugsunternehmen für den 1. Dezember beauftragt ist und die Wärmepumpe bis dahin nicht repariert ist, sprich man den Umzug stornieren muss?
Danke, Bernhard
ich habe eine kurze Frage: Wie verbindlich ist ein schriftlich angekündigter Abnahmetermin (Bauträger-Kaufvertrag), wenn dieser noch vor dem vertraglich zugesicherten Fertigstellungstermin liegt?
Also folgende Situation:
Fertigstellung bis 31.12. zugesichert
Abnahmetermin angekündigt für mal fiktiv 10. November
Abnahme scheitert, weil Wärmepumpe kaputt
Kann man daraus schon Schadenersatzansprüche ableiten, wenn das Umzugsunternehmen für den 1. Dezember beauftragt ist und die Wärmepumpe bis dahin nicht repariert ist, sprich man den Umzug stornieren muss?
Danke, Bernhard
Abnahmetermin verbindlich
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