lundi 5 octobre 2015

Vollgeschossigkeit in Bayern

Hallo,

Wie verhält sich die Vollgeschossigkeit in Bayern nach der aktuellen BO. Nach der alten Bauordnung war dies in Art. 2 Abs. 5 über die 2/3 Regel definiert. Wie wird heute in Bayern die Zweigeschossigkei definiert?

Gruß
Svea2004


Vollgeschossigkeit in Bayern

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