Hallo,
Wie verhält sich die Vollgeschossigkeit in Bayern nach der aktuellen BO. Nach der alten Bauordnung war dies in Art. 2 Abs. 5 über die 2/3 Regel definiert. Wie wird heute in Bayern die Zweigeschossigkei definiert?
Gruß
Svea2004
Wie verhält sich die Vollgeschossigkeit in Bayern nach der aktuellen BO. Nach der alten Bauordnung war dies in Art. 2 Abs. 5 über die 2/3 Regel definiert. Wie wird heute in Bayern die Zweigeschossigkei definiert?
Gruß
Svea2004
Vollgeschossigkeit in Bayern
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