lundi 5 octobre 2015

Terrasse über Baulinie

Wir haben in Rheinland Pfalz eine Bauvoranfrage gestellt für einen Anbau mit Terrasse.
Die Terrasse überschreitet das Baufenster mit ca. 2,5m. Hierfür haben wir die Frage formuliert, ob eine Befreiung bei einem Bauantrag bewilligt wird.

Nach schriftlicher Aussage des Bauamtes gibt es "baurechtlich keine bedenken gegen das Bauvorhaben".
Auf die Frage der Befreiung wurde leider nicht eingegangen.

Auf telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Terrasse mit 0,8m kein Bauantrag notwendig ist und somit auch nicht geprüft werden muss/ es keine Aussage zur Befreiung gibt. Erst ab 1m Höhe würde die Baugrenze relevant sein.

Mir ist nicht bekannt, dass eine Terrasse die direkt ans Haus gebaut wird auch unter 1m Höhe, außerhalb des Baufensters sein darf.
Das man für eine Terrasse innerhalb des Baufensters keine Baugenehmigung braucht ist mir bewusst.

Ist das Bauamt verpflichtet eine Aussage zur Befreiung zu machen wenn ich diese schriftlich formuliert habe, oder liege ich falsch?

vielen Dank im Voraus!


Terrasse über Baulinie

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